Kamerun.
38
Grenzregulierung.
Geographische Erschließung.
«
Kamerun.
I. Allgemeines.
Amtliche Grenzexpeditionen sind im Berichtsjahr nicht unternommen worden. Dagegen hat der bereits in den Jahren 1901 bis 1903 als Mitglied der deutsch-französischen Grenzexpedition in Kamerun tätig gewesene Oberleutnant Foerster anfangs März 1905 mit eigenen Mitteln eine wissenschaftliche Privatexpedition nach dem Campo- fluß angetreten zu dem Zweck, auf dem die Südgrenze bildenden Campoparallel eine natürliche Grenzlinie zu finden und eine Reihe noch bestehender geographischer Unstimmigkeiten klarzustellen. Das Unternehmen ist für die friedliche Weiterentwicklung des Handels in jenen Gebieten von großem Wert und daher sehr zu begrüßen.
Im Ssanga-Ngokobezirk hatte die bisherige Unklarheit über die Grenzverhältnisse vielfach Mißhelligkeiten zur Folge, mit welchen eine erhebliche Schädigung des deutschen Handels verbunden war.
Für den südlichen Teil der Ostgrenze erweist sich die möglichst baldige endgültige Festlegung der Grenze als dringend erforderlich.
Auch bei den Croßschnellen lassen einige kleine Grenz- streitigkeiten die baldige Grenzregulierung notwendig erscheinen*).
Die zweifelhaften Grenzverhältnisse zwischen dem deutschen und englischen Gebiet südlich des Tschadsees sind durch ein vorläufiges Abkommen der beiderseitigen Residenten geregelt worden.
Die geographische Erschließung des Schutzgebietes hat auch im letzten Jahr wieder erfreuliche Fortschritte gemacht. Die wichtigsten Ergebnisse sind folgende:
Im Anschluß an die Erkundungen der Manenguba- expedition (siehe unten) sind umfassende und wertvolle Aufnahmen im Bezirke Fontemdorf gemacht worden.
Ferner wurde die Verbindung zwischen den Aufnahmen der Manengubaexpedition und den Aufnahmen der Anjangexpedition und der Ramsayschen Tokoroute hergestellt.
Im Süden hatte die Bapeaexpedition des Stationsleiters von Jaunde die Erschließung des im Dreieck
*) Auf Grund von Anregungen der französischen und der englischen Regierung sind im Herbst des Jahres 1905 drei gemischte Kommissionen zur Feststellung der Südgrenze, der ganzen Ostgrenze und der Nordwestgrenze des Schutzgebietes vom Meere bis zu den , Croßschnellen zusammengetreten.