Oeutsch-Neu-Guinea.
Mtes Schutzgebiet: Vismarck-5lrchipel, Salomons-Inseln und ttaiser-wilhelmsland.j
I. Verwaltung.
Slll^ememes. Von Ereignissen allgemeiner Bedeutung ist in erster Linie der Besuch des ostasiatischeu Kreuzergeschwaders im August 1910 zu erwähnen, der viel dazn beigetragen hat, in der Heimat auch in weiteren Kreisen die Aufmerksamkeit auf das Schutzgebiet zu lenken und Interesse dafür zu erwecken. Im Schutzgebiet selbst hat er wesentlich geholfen, das Gefühl der Zugehörigkeit zum deutschen Vaterland zu festigen und zu stärken und hat den Eingeborenen einen Eindruck von deutscher Macht gegeben. Vom nationalen Gesichtspunkt aus wichtig war weiter der Übergang des Pflanzungsunternehmens Forsayth, des zweitgrößten im Schutzgebiet, das bisher in englisch-australischen Händen war, an eine deutsche Gesellschaft.
Expeditionen. Für die künftige Erschließung von Kaiser-Wilhelmsland war die Erforschung des Kaiserin-Augustastroms durch die deutsch-holländische Grenzexpedition von großer Bedeutung. Diese seit Februar 1910 tätige Expedition hatte die Aufgabe, die deutsch-holländische Landesgrenze auf dem Festlande von Neu-Guinea festzulegen. Die Expedition ging zunächst unter außerordentlichen Schwierigkeiten von der Mündung des Tamiflusses aus ins Innere mit der Absicht, so den Grenzpunkt des deutschen, holländischen und britischen Gebiets zu erreichen. Nachdem sie etwa 90 1cm weit vorgedrungen war, gebot die undurchdringliche Wildnis des Landes Halt. Die Expedition unternahm nun einen Vorstoß auf dem Kaiserin-Augustastrom, um auf diesem Weg zu dem Grenzpunkt zu gelangen. Der mächtige Strom wurde etwa 9L0 Icin hinauf, zuletzt mit Booten und Kanus, befahren. Man erreichte die Grenzlinie und sah, daß der Fluß sich kurz hinter der Grenze nach Süden wandte, um später wieder in deutsches Gebiet zurückzukehren. Der fernste Punkt, der erreicht wurde, lag auf 4° 49' 8 und etwa 141° 15^0. Dort zwangen wiederum die Umstände zur Umkehr. Die Ergebnisse der Expedition sind auch in ethnographischer Hinsicht sehr wertvolle. Verhältnis Die von den Eingeborenen zu entrichtende Kopfsteuer, welche bisher 5 Mark zu und betrug, wurde durch Verordnung vom 25. April 1910 für eine Reihe wohlunter den habenderer Dörfer und Landschaften auf 7 Mark, teilweise auch auf 10 Mark ^ erhöht. Die erhöhte Steuer wurde überall rasch und willig gezahlt. Erhöhungen