Samoa.
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Samoa.
I. Allgemeines.
Das Verhältnis zu den Eingeborenen war nach wie Verhältnis zn den Ein vor ein gutes. Die durchaus friedlichen Zustände ge- geborene,,,
statteten es, eine Erhöhung der Kopfsteuer vorzunehmen.
Dies geschah unter Berücksichtigung der eigenartigen sozialen Einrichtungen des samoanischen Volkes in der Weise, daß für die Familienhäupter (matui) eine Steuer von. 12 FL eingeführt wurde. Durch diese Maßregel stieg der Ertrag der Kopfsteuer von 47 000 -F. auf mehr als 70 000 -Fi Die Steuer ging ohne Schwierigkeiten und zur vorgeschriebenen Zeit ein. Um den Verkehr der Samoaner nach Tutuila, Tonga, Fidschi und anderen Plätzen außerhalb Samoas zu überwachen, wurde für solche Reisen Eingeborener ein Paßzwang eingeführt und damit zugleich eine neue Einnahmequelle für das Gouvernement geschaffen. Den Eingeborenen wurde ferner die Herstellung dauerhafter Umzäunungen für ihre Schweineherden zum Schutze der Wege und fremden Eigentums zur Pflicht gemacht.
Der Zeitpunkt für die Anlegung des Grundbuchs Grundbuch uud Vcr- wurde durch Gouvernementsverordnung vom 15. Juli messunqsrvese». 1903 aus den 1. August 1903 festgesetzt. Eingeborene sind zur Eintragung ihrer Grundstücke in das Grundbuch berechtigt und verpflichtet, soweit die Grundstücke in den aus der internationalen Zeit stammenden Samoan Land Records eingetragen sind. Im Zusammenhange damit wurde durch Gouvernementsverordnung vom 20. Oktober 1903 das Vermessungswesen neu geregelt. Die Vermessungsarbeiten waren vorwiegend vorbereitende Arbeiten für die Eintragung der Grundstücke in das Grundbuch.
Zunächst wurde der Stadtbezirk Apia, welcher meist schon früher in den Court Grants registrierte Grundstücke der nichteingeborenen Bevölkerung enthält, bearbeitet' er umfaßt 7 Fluren, von welchen 4 Fluren mit 480 Parzellen bezw. Besitzstücken erledigt wurden. Die Arbeiten bestanden darin, daß die Grenzen der einzelnen Grundstücke nach den vorhandenen Unterlagen festgestellt und begangen wurden. Alsdann erfolgte die Vermarkung der Grenzen durch dauerhafte Grenzzeichen in den Hauptbrechpunkten, nachdem eine Anerkennung derselben durch die Interessenten erzielt worden war. Wirtschaftlich ungünstige Grenzen wurden nach Möglichkeit verlegt. Das Material in Gestalt der Verrisse und Protokolle diente dem Grundbuchamte als Unterlage bei der Eintragung der Grundstücke.
Gleichzeitig wurde die Neumessuug des Stadtbezirks und der umliegenden Pflanzungsdistrikte eingeleitet. Zu diesem Zwecke wurde auf der Halbinsel Mulinuu eine Basis gemessen und im Anschluß hieran ein Netz von 15 Dreieckspunkten ausgewählt. Hiernach wurde die Polygonisierung in den Fluren 1—4 ausgeführt und die
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