I. Allgemeines.
Die Regulierung der Grenzen des Schutzgebiets ist im Berichtsjahre dadurch wesentlich gefördert worden, daß eine Einigung zwischen der deutschen und englischen Regierung über die Abgrenzung des Gebietes von der Einmündung des Daka in den Volta bis zur Süd- grenze des französischen Gebietes aus Grund der Arbeiten der deutsch-englischen Grenzkommission vom Jahre 1901—1902 erzielt worden ist. Es bedarf jetzt noch, soweit nicht natürliche geographische Grenzen vorhanden sind, der Ausstellung von Grenzpseilern, welche demnächst durch einen deutschen und einen englischen Kommissar erfolgen wird.
Zurzeit sind ein deutscher und ein englischer Offizier damit beschäftigt, den südlichen Teil der Westgrenze von der Küste bis zur Mündung des Dayi in den Volta durch Grenzpseiler ersichtlich zu machen. Auf dieser Strecke ist das Gebiet zwischen 6° 10' und 6° 20' nördlicher Breite in der Nähe des Aka noch streitig- dieser Teil wird zwecks weiterer^ Grenzverhandlungen genau vermessen.
Da der übrige Teil der Westgrenze durch den Volta gebildet wird, so wird nach Ausführung der bezeichneten Arbeiten die Regulierung der Grenze nach der englischen Goldküstenkolonie — abgesehen von dem noch streitigen Gebiet in der Nähe des Aka — vollendet sein.
Der Frieden ist im Berichtsjahre, abgesehen von einzelnen ohne Schwierigkeit unterdrückten Unbotmäßig- keiten, nicht gestört worden. Mit Rücksicht auf den so unerwartet ausgebrochenen Aufstand in Südwestafrika sei hervorgehoben, daß derartige Aufstände hier nicht zu gewärtigen sind. Der Togoneger ist seiner Natur nach unkriegerisch und hat ein Interesse an der Aufrechterhaltung friedlicher Zustände, um ungestört seinem Ackerbau, Handel und Gewerbe nachgehen zu können. Für ihn ist der Weiße kein unwillkommener Eindringling, der ihn aus seiner Machtstellung und seinem Besitz zu verdrängen droht, sondern er ist sich Wohl bewußt, daß der Weiße ihn durch Belebung des Handels, insbesondere durch Abnahme der sonst für ihn unverwertbaren Landesprodukte (Palmkerne, Palmöl, Gummi) wirtschaftlich fördert. Die wirtschaftliche Lage der Eingeborenen Togos hat sich seit der deutschen Herrschaft unzweifelhaft gehoben. Ferner ist zu berücksichtige::, daß die Bevölkerung in Südtogo unter einer außerordentlich großen Zahl durchweg wenig einflußreicher Häuptlinge zersplittert ist. In einzelnen Teilen des Hinterlandes liegen die Verhältnisse hinsichtlich der staatlichen Organisation der Eingebornen etwas anders. Jedoch ist anzunehmen, daß, falls es dort einmal zu Unruhen kommen sollte, diese aus ein kleines Gebiet beschränkt bleiben und mit den vorhandenen Kräften leicht unterdrückt werden