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1902: 1900/1901
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Samoa.

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den Eigenthums und damit für die Schaffung gesunder Kreditoerhättnisse.

e) Die Mattenvertheilullg.

Das wichtigste Vorkommniß im Berichtsjahre neben der Entwaffnung der Samoaner war die Vertheilung feiner Matten durch Mataafa an die hohen Häupilinge, als Entgelt für die Uebertragung der samoanischen hohen Würden (Papa und) auf ihn. Die Angelegenheit hat Monate lang den einzigen Gegenstand des Interesses für ganz Samoa gebildet.

Die feinen Malten spielen im öffentlichen wie privaten Leben eine große Rolle. Einzelne unter ihnen, die dem Namen nach bekannt sind und die manStaatsmatten" nennen mag, haben für die Samoaner ungefähr die Be­deutung, die bei uns Orden oder Titeln beigelegt wird. Da die Geschichte Samoas zur Genüge lehrt, daß große Mattenvertheilungen politischen Charakters Unruhen und Kriege im Gefolge halten, war in der Mattenangelegenheit große Vorsicht am Platze.

Der Umstand, daß es gelang, die Mattenvertheilung friedlich durchzuführen, ist ein sicheres Zeichen dafür, wie weit unter den Eingeborenen die Erkenntniß bereits Platz gegriffen hat, daß die Macht nicht bei einer inlriguirenden samoanischen Familienclique, sondern bei dem vom Kaiser eingesetzten Gouverneur liegt.

II. Bevölkerung.

a) Fremde Ansiedler.

Die fremden Ansiedler setzen sich zusammen aus Deutschen, Engländern (einschließlich britischen Australiern und Neuseeländern), Amerikanern, Norwegern, Dänen, Schweden, Franzosen, Belgiern, Luxemburgern, Chinesen und Japanern. Hierzu kommen diejenigen Mischlinge, die einer legitimen Verbindung eines Fremden mit einer Ein­geborenen entstammen. Neben dieser Kategorie von Misch­lingen leben im Schutzgebiet eine große Anzahl von solchen, die aus einer ungesetzlichen Verbindung eines Fremden mit einer Eingeborenen hervorgegangen sind. Um in dem Status­verhältnisse dieser, in den mannigfachsten Nüancirungen den Uebergang der weißen zur braunen Nasse darstellenden Mischlinge Klarheit zu schaffen, bestimmt in Streitfällen der Gouverneur bezw. der Kaiserliche Richter, ob dieselben mit Rücksicht auf ihre Lebensführung bezüglich ihres Gerichts­standes als Fremde oder als Eingeborene anzusehen sind.

Frühere Schätzungen, die sich auf Erhebungen der ehemaligen Zoll- und Steuerbehörde in Apia gründeten und fast nur diej nigen erwachsenen Personen berück­sichtigten, die in den Listen dieser Behörde entweder als Wähler für die Municipalität oder als Steuerpflichtige ein­getragen waren, kamen zu einem Ergebniß, nach dem die Zahl der in Samoa ansässigen Fremden 400 Köpfe betrug.

Die unter der deutschen Verwaltung von der Polizei vorgenommene Zählung der fremden Einwohner Apia's hat ergeben, daß innerhalb des Weichbildes der ehemaligen Municipalität an Erwachsenen 375 Fremde und 129 Misch­linge, zusammen 504 Köpfe leben. Hierzu kommen nach der Aufstellung der fremden Schulen 180 Kinder, davon 19 fremde und 161 Mischlinge.

Rechnet man dazu die Fremden, die außerhalb der Munizipalität auf Upolu und auf den anderen Inseln leben, so wird die Zahl der fremden Einwohner auf ungefähr 800 Köpfe zu veranschlagen sein.

b) Eingeborene Krvölkerung.

Zu den Eingeborenen werden die Samoaner und die Angehörigen anderer farbigen Stämme gerechnet. Eine Ausnahmestellung nehmen die sogenanntenschwarzen