Jahrgang 
1901: 1899/1900
Entstehung
Seite
222
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Uebersicht

über

die im Jahre 1899/1900 regierungsseitig ertheilten Konzessionen.

Im Berichtsjahre ist nur für das südwestafrikanische Schutzgebiet eine Konzession ertheilt worden und zwar an die Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft. Dieselbe leitet ihre Rechte vornehmlich von der unter dem 12. September 1892 und 11. Oktober 1898 konzessionirten South West Africa Company her und hat sich in erster Linie die Ausbeutung der im nördlichen Hererolande belegenen Otavi-Mine sowie die Herstellung eines Schienenweges von dort nach der Küste zur Aufgabe gestellt. Die regierungsseitig bereits genehmigten Statuten sehen für die Gesellschaft die Form einer Deutschen Kolonialgesellschaft im Sinne des tz. 11 des Schutzgebietsgesetzes vor. Das zur Herbeiführung eines diesbezüglichen Bundesrathsbeschlusses Erforderliche ist veranlaßt worden. Der Beschluß steht jedoch zur Zeit noch aus.

Im Nachstehenden gelangen die Konzession, die Statuten sowie die dazu gehörigen Anlagen zum Abdruck:

Auswärtiges Amt.

Kolomal-Amt.

Berlin, den 5. April 1900.

Nr. L 29 1SV

7V018/SS.

Auf das Schreiben vom 30. Oktober v. I.

Hierdurch will ich mich bereit erklären, der in der Bildung begriffenen Otavi-Minen- und Eisenbahngesell­schaft, sobald diese Gesellschaft als Deutsche Kolonial­gesellschaft die in §. 8 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete (Reichs- Gesetzbl. 1888 S. 75), vorgesehene Fähigkeit erlangt haben wird, Berechtigungen nach Maßgabe des mit dem bezeichneten Schreiben eingereichten Konzessions­entwurfes unter der Voraussetzung zu ertheilen, daß die bezeichnete Gesellschaft die in dem Konzessionsentwurfe aufgeführten Verpflichtungen übernimmt und diesen Verpflichtungen thatsächlich nachkommt. Die Genehmi­gung der mit dem oben erwähnten Schreiben ein­gereichten Satzungen der Otavi-Gesellschaft bleibt in­dessen nach Maßgabe der jetzigen Bestimmungen dem Herrn Reichskanzler vorbehalten und stelle ich Euer Hochwohlgeboren die Einbringung eines entsprechenden Antrages, welcher zweckmäßig mit dem gleichfalls hier zu stellenden Antrag auf Beilegung der Rechte einer juristischen Person an die neue Gesellschaft durch den Bundesrath verbunden wird, ergebenst anheim.

AnNrvärtiges Amt.

Kolonial-Amt. v. Buchka.

An den

Geheimen Kommerzienrath Herrn v. Hansemann

Hochwohlgeboren.