Jahrgang 
1910: 1908/09 / hrsg. vom Reichskolonialamt
Entstehung
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UI. Togo. C. Palime.

VI. Kasuistik.

a. Schwarzwasserfieber.

Mein Vorgänger schreibt über den betreffenden Europäer:

Regelmäßiger Prophylaktiker (an 2 aufeinanderfolgenden Tagen je 1 g), hatte er das letzte Mal vor seiner Erkrankung nur an 1 Tage Chinin genommen; am 9. Tage darauf nahm er 1 g, am folgenden Tage wieder 1 g (auf einmal) und bekam etwa 2 Stunden später einen leichten, hämo- globinurischen Anfall, etwa 12 Stunden später einen weiteren. 3 Fieber­anfälle vom Typus der febris tropica folgten, und mit jedem Fieberanstieg bekam er einen an Intensität zunehmenden hämoglubinurischen Anfall, während in der Remission der Urin blutfrei, aber eiweißhaltig war; vom 3. Fieberanfall an wurde während 48 Stunden tiefschwarzer Urin mit sehr viel Nierenbestandteilen ausgeschieden. Dann blieb das Fieber fort und mit ihm die Hämoglubinurie. Erfreulicherweise gelang es, die Diurese dauernd aufrecht zu erhalten. Patient machte dann eine Chinin-Gewöh­nungskur durch, konnte in 10 Tagen auf 5XV2 Chinin gebracht werden, sein Hämoglobingehalt hob sich in derselben Zeit von 35 auf 62

b. Gelenkrheumatismus.

Derselbe Arzt berichtet über die Genesung bei einem Fall von Gelenkrheumatismus mit anschließender Sepsis, die das Eröffnen von 9 Abszessen nötig machte, ferner über:

c. eine Alkoholvergiftung

bei einem 3jährigen eingeborenen Jungen, der sich morgens über eine Schnapsflasche hergemacht hatte, mittags schwer trunken aufgefun­den und tief soporös, reflexlos zum Arzt gebracht wurde. Nach einer Magenausspülung trat allmählich Besserung ein, indem sich Patel- larreflexe wieder auslösen ließen und die Atmung regelmäßig und ruhig wurde. Die anscheinend sehr sorglosen Eltern schenkten trotz Ermahnung dem Kinde nachts weiter keine Aufmerksamkeit, so daß es der Arzt morgens als Leiche fand.

d. Schlangenbiß.

Die beiden einzigen bekannt gewordenen Fälle während des Be­richtsjahres trafen auf denselben Abend zusammen. Der Berichter­statter konnte bei der unvollkommenen Beleuchtung einer Petroleum­lampe keine Veränderungen der betroffenen Haut (am Fuße) und ihrer Umgebung wahrnehmen. Auch fehlten Hitze und Schwellung. Dagegen wurde lebhaft über spontanen und Druckschmerz geklagt. Das Allgemeinbefinden war abgesehen von der Erregung nicht gestört, insbesondere Puls, Atmung, Pupillenreaktion gewöhnlich, obwohl bereits etwa 20 bzw. 30 Minuten seit dem Biß vergangen waren. Mit Rücksicht auf das allgemeine Wohlbefinden einerseits und auf die Länge der seit dem Biß vergangenen Zeit anderseits, schien ein lokaler Angriff nicht angebracht. Es wurde Cal-

mette-Serum eingespritzt, ein großer Alkoholverband angelegt und außerdem salinische Drastika verabreicht. Der weitere, günstige Ver-