Jahrgang 
Bd. 1 (1907)
Seite
230
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IV. Gemeinnützige Unter­nehmungen.

Deutsches Kolonial-Museum.

(A.-G.)

Sitz und Adresse: Berlin NW. 40, Alt-Moabit 1.

Gegründet: 24. Nov. 1897; in das Handelsregister eingetragen am 7. Aug. 1898; Statutenänderung am 6. Dez. 1900.

Gründer: Carl v. Beck, Berlin; Graf Hans Hermann, v. Schwei­nitz und andere.

Diese beiden Mitgründer haben in die Gesellschaft eine Anzahl kolonialer Gegenstände eingebracht. Für diese Einlage- ist jedem der beiden Referenten der Betrag von 50 als voll gezahlt angesehene Aktien Lit. B gewährt worden. Dem Landschaftsmaler Rudolf Hell- grewe, Berlin, wurden die von ihm für die Erhaltung, den Transport Und die Versicherung der vorerwähnten Einlageobjekte und für die Vorbereitung der Einrichtung der Gesellschaft im Gesamtbetrage von 6399 M. gemachten Barauslagen von der Gesellschaft bar erstattet.

Zweck und Tätigkeit: Errichtung, Ausgestaltung und der Betrieb eines Koloniäl-Museums zur Förderung der kolonialen Interessen. Es wurde am 15. Okt. 1899 eröffnet. 1

Kapital: 224 000 M., eingeteilt in 448 auf den Namen lautende Aktien ä 500 M., und zwar 348 Aktien Lit. A und 100 Aktien Lit. B. Die Aktien Lit. A gewähren ein Vorrecht am Reingewinn und Kapital.

Ursprünglich betrug das Grundkapital 131 500 M., eingeteilt in 163 Aktien Lit. A und 100 Aktien Lit. B; laut Beschluss der General­versammlung vom 10. Dez. 1898 wurde das Kapital um 100 000 M. er­höht, von welchen zunächst 17 000 M. in ,34 Aktien Lit. A, dann 75 500 M. in 151 Aktien Lit. A zusammen 92 500 M. zur Ausgabe ge­kommen sind.

Die Veräusserung der Aktien ist an die Einwilligung der Gesell­schaft gebunden. Jede Aktie gewährt dem Besitzer das Recht des freien Besuches des Kolonial-Museums. sowie der von der Gesellschaft unternommenen kolonialen Veranstaltungen. Besitzer von mehreren Aktien können diese Berechtigung auf so viele Personen ausdehnen, als Aktien in ihrem Besitz sich befinden.

Stimmrecht: Jede Aktie eine Stimme.

Gewinnverteilung und Couponverjährung: Der nach Dotierung des Reservefonds und der sonstigen Rücklagen nachgewiesene Reingewinn, wird an die Aktionäre verteilt, sofern nicht die Generalversammlung anders beschliesst. Die Aktien Lit. B, welche für die Bestände der früheren deutschen Kolonialausstellung Berlin 1896 verausgabt sind,