Jahrgang 
Bd. 1 (1907)
Seite
44
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II. Handels=, Verkehrs=, Land-, Minen= und Plantagen= Unternehmungen.

Afrikanische Kompagnie Aktiengesellschaft.

Sitz und Adresse: Berlin W. 9, Potsdamerstrasse 138.

Gegründet: 3. Jan. 1907 mit Wirkung ab 5. Okt. 1906. Eintragung in das Handelsregister am 9. Jan. 1907.

G runder: E. v. Schkopp, Berlin-Friedenau ; Ingenieur M. v. Knob­lauch, Berlin-Schöneberg; Emil Priem, Cliarlottcnburg: Oberleutnant der Scbutztruppe a. D. E. v. Carnap-Quemheimb, Berlin-Schöneberg; Kontreadmiral z. 1). A. Gruner, Berlin-Friedenau; Aug. Lubcke, Hamburg.

Zweck und Tätigkeit: Landwirtschaftliche, gewerbliche und Mon- tanunternehmungen in den afrikanischen Ländern, insbesondere in den deutschen Kolonien.

Niederlassungen und Besitztümer: Uebernahme der Geschäfts­besitzungen und des Geschäfts der Firma A. & L. Lubcke in West­afrika, Südkamerungebiet. Faktoreien resp. Grundstücke in Planta­tion, Kribi-Südufer, Oampo, Gross-Batanga, Kl.-Batangabeach, Etima, Xeu-Kamadorf Dekane, Longji. Jaunde, Lolodorf und mehrere kleinere im Binnenlande von Kamerun.

Kapital: 1250000 M. in 1250 auf den Inhalier lautenden Aktien ä 1000 M. 1 000 000 M. wurden /.um Kurse von 105 ausgegeben. 250 000 Mark wurden von der Firma A. & L. Lubcke in Hamburg zum Nenn­wert für die Einbringung ihres Geschäftes übernommen. Den Aktien wurden Dividendenscheine auf 10 Jahre, sowie Erneuerungsscheine bei­gegeben. Bei der Gründung wurden 50o/o des Nennbetrages, weitere 50% am 24. Jan. 1907 eingefordert und bezahlt.

Stimmrecht: Jede Aktie eine Stimme.

Gewinnverteilung und Couponverjährung:

1. Dem gesetzlichen Reservefonds werden 5% solange zugewiesen, bis dieser den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht oder

. wieder erreicht.

2. Sodann werden bis zu 5% des Grundkapitals an die Aktionäre als Dividende verteilt.

3. Von dem verbleibenden Ueberrest erhalten

a) der Vorstand und die Beamten nach Bestimmung des Auf­sichtsrates eine Vergütung von höchstens insgesamt 12%;

b) der Aufsichtsrat insgesamt 5%, von denen auf den Vor­sitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden je 2 Teile entfallen.