Jahrgang 
Bd. 3 (1909)
Entstehung
Seite
40
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II. Handels^ Verkehrs^, Land=, Minen= und Plantagen= Unternehmungen.

Afrikanische Kompanie Aktiengesellschaft.

Sitz und Adresse: Berlin W. 9, Potsdamerstrasse 138.

Gegründet: 3. Jan. 1907 mit Wirkung ab 5. Okt. 1906. Eintragung in das Handelsregister am 9. Jan. 1907.

Gründer: E. v. Schkopp, Berlin-Eriedenau; Ingenieur M. v. Knob­lauch, Berlin-Schöneberg; Emil Priem, Charlottenburg; Oberleutnant der Schutztruppe a. D. E. v. Carnap-Quernheimb, Berlin-Schöneberg; Kontreadmiral z. D. A. Grüner, Berlin-Friedenau; Aug. Lubcke, Hamburg.

Zweck und Tätigkeit: Landwirtschaftliche, gewerbliche und Mon­tanunternehmungen in den afrikanischen Ländern, insbesondere in den deutschen Kolonien.

Niederlassungen und Besitztümer: Uebernahme der Geschäfts­

besitzungen und des Geschäfts der Firma A. & L. Lubcke in West­afrika, Südkamerungebiet. Faktoreien resp. Grundstücke in Planta­tion, Kribi-Südufer, Campo, Gross-Batanga, Kl.-Batangabeach, Etima, Neu-Kamadorf Dehane, Longji, Jaunde, Lolodorf und mehrere kleinere im Binnenlande von Kamerun. In Duala wird eine Apotheke errichtet.

Kapital: 1 850 000 M. in 1850 auf den Inhaber lautenden Aktien ä 1000 M. 1600 000 M. wurden zum Kurse von 105 o/o ausgegeben. 250 000 M. wurden von der Firma A. & L. Lubcke in Hamburg zum Nennwert für die Einbringung des Geschäftes übernommen. Den Aktien wurden Dividendenscheine auf 10 Jahre sowie Erneuerungsscheine bei­gegeben. Die Höhe des Kapitals betrug ursprünglich 1 250 000 M., von denen 50 o/o bei der Gründung und 50 °/o am 24. Juni 1907 eingezahlt wurden. Von der Erhöhung des Grundkapitals wurden am 15. Mai 1908 50 o/o gleich 300 000 M. einberufen.

Stimmrecht: Jede Aktie eine Stimme.

Gewinnverteilung und Couponverjährung:

1. Dem gesetzlichen Reservefonds werden 5 o/o solange zugewiesen, bis dieser den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht oder wieder erreicht.

2. Sodann werden bis zu 5 o/o des Grundkapitals an die Aktionäre als Dividende verteilt.

3. Von dem verbleibenden Ueberrest erhalten

a) der Vorstand und die Beamten nach Bestimmung des Auf­sichtsrates eine Vergütung von höchstens insgesamt 12o/o;

b) der Aufsichtsrat insgesamt 5 o/o, von denen auf den Vor­sitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden je 2 Teile entfallen.

4. Der dann verbleibende Rest wird, falls nicht die Generalver­sammlung etwas anderes bestimmt, als weitere Dividende an die Aktionäre verteilt.

Die Dividendenscheine verjähren nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden.