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II. Handels^ Verkehrs^, Land=, Minen= und Plantagen= Unternehmungen.
Afrikanische Kompanie Aktiengesellschaft.
Sitz und Adresse: Berlin W. 9, Potsdamerstrasse 138.
Gegründet: 3. Jan. 1907 mit Wirkung ab 5. Okt. 1906. Eintragung in das Handelsregister am 9. Jan. 1907.
Gründer: E. v. Schkopp, Berlin-Eriedenau; Ingenieur M. v. Knoblauch, Berlin-Schöneberg; Emil Priem, Charlottenburg; Oberleutnant der Schutztruppe a. D. E. v. Carnap-Quernheimb, Berlin-Schöneberg; Kontreadmiral z. D. A. Grüner, Berlin-Friedenau; Aug. Lubcke, Hamburg.
Zweck und Tätigkeit: Landwirtschaftliche, gewerbliche und Montanunternehmungen in den afrikanischen Ländern, insbesondere in den deutschen Kolonien.
Niederlassungen und Besitztümer: Uebernahme der Geschäfts
besitzungen und des Geschäfts der Firma A. & L. Lubcke in Westafrika, Südkamerungebiet. Faktoreien resp. Grundstücke in Plantation, Kribi-Südufer, Campo, Gross-Batanga, Kl.-Batangabeach, Etima, Neu-Kamadorf Dehane, Longji, Jaunde, Lolodorf und mehrere kleinere im Binnenlande von Kamerun. In Duala wird eine Apotheke errichtet.
Kapital: 1 850 000 M. in 1850 auf den Inhaber lautenden Aktien ä 1000 M. 1600 000 M. wurden zum Kurse von 105 o/o ausgegeben. 250 000 M. wurden von der Firma A. & L. Lubcke in Hamburg zum Nennwert für die Einbringung des Geschäftes übernommen. Den Aktien wurden Dividendenscheine auf 10 Jahre sowie Erneuerungsscheine beigegeben. Die Höhe des Kapitals betrug ursprünglich 1 250 000 M., von denen 50 o/o bei der Gründung und 50 °/o am 24. Juni 1907 eingezahlt wurden. Von der Erhöhung des Grundkapitals wurden am 15. Mai 1908 50 o/o gleich 300 000 M. einberufen.
Stimmrecht: Jede Aktie eine Stimme.
Gewinnverteilung und Couponverjährung:
1. Dem gesetzlichen Reservefonds werden 5 o/o solange zugewiesen, bis dieser den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht oder wieder erreicht.
2. Sodann werden bis zu 5 o/o des Grundkapitals an die Aktionäre als Dividende verteilt.
3. Von dem verbleibenden Ueberrest erhalten
a) der Vorstand und die Beamten nach Bestimmung des Aufsichtsrates eine Vergütung von höchstens insgesamt 12o/o;
b) der Aufsichtsrat insgesamt 5 o/o, von denen auf den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden je 2 Teile entfallen.
4. Der dann verbleibende Rest wird, falls nicht die Generalversammlung etwas anderes bestimmt, als weitere Dividende an die Aktionäre verteilt.
Die Dividendenscheine verjähren nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden.