Der Vortrupp
9 . Jahrgang O20 Nr. ^3 Iuliheft
Drei Seelen der Berufsberatung.
Seitdem die Frage einer Begünstigung oder Erschwerung des Zuganges zu bestimmten Berufen oder Erwerben nicht mehr nur Sache der unmittelbar Beteiligten ist, kämpfen zwei sich widersprechende Rücksichten gegeneinander. Eben die auf den Beruf und die auf den Erwerb. Ausgegangen ist die Berufsberatung von Erwerbsrücksichten. Soweit es sich um Arbeit in fremdem Dienste handelt (und das ist bekanntlich die überwiegende Mehrheit der Fälle), standen von jeher die Interessen der beiden Arbeitsparteien gegeneinander. Die Arbeitgeber begünstigten den Zustrom von Lehrlingen und anderen Arbeitskräften in ihren Wirtschaftszweig, nicht nur, wenn bei diesem ein tatsächlicher Mangel an Kräften zu befürchten stand, sondern allgemein, um reichliche und gute Auswahl zu haben. Die Arbeitnehmer suchten aus dem entgegengesetzten Grunde den Zustrom zu beschränken, auch wo die Möglichkeit der Unterbringung größerer Arbeiterzahlen durchaus gegeben war. Sie wollten nicht durch Vermehrung des Angebotes die Stellung der Arbeitnehmer verschlechtern, den Kampf um bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen erschweren.
. So wurde die Werbung für bestimmte Erwerbszweige und die war-- nung vor ihnen zu einem Mittel des Kampfes um Beherrschung des Arbeitsmarktes. Die neuen Verhältnisse der Wirtschaft und die neuen pflichten zur Beschäftigung aller Berufsangehörigen haben mit der öffentlichen Erwerbslosenfürsorge diese Dinge wesentlich verschoben. Bei anderen Berufen, in denen ein Dienstverhältnis nicht die Regel ist (wie bei Ärzten, Anwälten, Lehrern) überwog stets die Warnung der im Berufe stehenden vor dem Eintritts Neuer, weniger die Rücksicht auf das Schicksal der Kommenden war die Triebfeder, als der Wunsch, vor verstärktem Wettbewerbe bewahrt zu bleiben.
Bei allen diesen Vorgängen handelte es sich ausschließlich um Erwerbs interessen. Die Unternehmer wollen zahlreiche, möglichst willige und billige Arbeitskräfte. Auch die von Amerika ausgehenden Prüfungen auf Berufseignung, die im Zusammenhange mit dem Ta^lors^stem für jede Tätigkeit die geeigneten Kräfte heranziehen und möglichst zweckmäßig ausbilden wollen, sind in erster Linie beherrscht vom Gewinnstreben der Unternehmung. Es soll rationell gewirtschaftet werden, um die Unkosten zu mindern, die Leistung und den Überschuß zu erhöhen; wenn auch nicht verkannt werden soll, daß Taylor davon auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, eine Erhöhung der Lebenslage, eine Vermehrung der Ar-