Jahrgang 
1917: 1917
Entstehung
Seite
481
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Der Vortrupp

6. Jahrgang Nr. -6. August IM?

Volksernährung und Nährdienstpflicht.

Leitsatz: Nicht Not und Unsicherheit, sondern die Zu­versicht einer Verbesserung der Lebenslage durch Arbeit ist die Triebfeder zu stetem Fort­schritt.

I.

Mit einem starken angeborenen Gefühl für Gerechtigkeit ist der Mensch in eine Umgebung gesetzt, die Gerechtigkeit nicht kennt.Denn unfühlend ist die Natur." Daraus ergeben sich fortwährende Widersprüche, die der Einzelne und die Gesellschaft durch mannigfaltig abgestufte Kom­promisse und durch die Gewohnheit löst.

Diese Forderung nach Gerechtigkeit entspringt sowohl dem Instinkt des Mitgefühls und der Sippenzusammengehörigkeit, als der Neigung unseres Verstandes zur Konsequenz und Analogie, welche den, unserem eigenen Ich so ähnlichen, Nächsten an unsre Stelle setzt. Dem steht der zum mindesten ebenso starke Instinkt des Eigennutzes, gleichfalls unter­stützt von Überlegungen des Verstandes, gegenüber. Drei Hauptrichtungen in der Auffassung der menschlichen Beziehungen ergeben sich hieraus, die den Widerspruch verschieden lösen und sich in allerlei Abstufungen in den politischen Parteien verkörperlichen: die eine Partei (die konser­vative) vertritt die unbedingte Berechtigung angeborener Vorrechte, die andere (die bürgerliche Linke) verlangt Gleichheit der angeborenen, aber Ungleichheit der erworbenen Rechte, die dritte (der Sozialismus) endlich verlangt Gleichheit sowohl der einen als der anderen. Unter den Rechten ist hier natürlich vor allem auch das Eigentumsrecht verstanden. Das ist der Sinn der jetzigen Dreigliederung des Parteiwesens in den meisten Ländern.

Nun ist es mit den erworbenen Rechten ein eigenes Ding. Sie können aus Intelligenz, Fleiß, Sparsamkeit, Rechtlichkeit stammen, also aus Eigenschaften, welche für den Fortschritt der menschlichen Gesellschaft hocherwünscht sind, oder aus Rücksichtslosigkeit, Gewalt und Betrug, und beiderlei Duellen gehen unmerklich ineinander über. Der Grund­satzGeschäft ist Geschäft" gilt ja auch bei vielen, die in anderen Bezie­hungen großes Zartgefühl zeigen.

Eine scharfe Unterscheidung der Vorrechte nach ihrem mehr oder weniger moralischen Ursprung ist nicht nur bei ererbten, sondern auch bei

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