Der Vortrupp
7. Iahrg. Nr. ^ Iuniheft
Durch die Verfügungen über die Einschränkung -es * Papierverbrauches sind wir, wie alle anderen Zeitschriften, gezwungen, den Umfang zu beschränken. Damit wir den Inhalt nicht wesentlich zu kürzen brauchen, lassen wir den „Vortrupp" jetzt in kleinerem Druck erscheinen.
^ Schriftleitung und Verlag des „Vortrupp".
Lrd-Gl.
Berlin, den 2l. Mai (9s8.
politische große Kinder — wir haben viele davon in unserm militärisch so wunderbar ausgebildeten und politisch noch so völlig unerzogenen Volke, sie wissen nicht, daß gewisse Drahtzieher sie an ihren Drähten tanzen lassen wie Ptlppen; und gegenwärtig belieben die alldeutschen Drahtzieher, sie gegen den Staatssekretär v. Kühlmann anspringen und schreien zu lassen — also diese politischen großen Kinder stöhnen jetzt darüber, daß uns der Friedensschluß mit Rumänien „keine Kriegsentschädigung" gebracht habe. Da sei doch nun einmal ganz gewiß ein Fall gegeben gewesen, wo, angesichts der völligen Ohnmacht des zerschmetterten Feindes, die Forderung einer Kriegsentschädigung den Krieg sicher nicht verlängert haben würde! Und die Rumänen hätten doch wirklich eine „Strafe" verdient! Nein, was dieser Kühlmann bei dem Abschluß des Friedens zu Bukarest wieder alles versäumt habe!
Es wäre zu viel verlangt, daß solche politischen großen Kinder wissen sollten, wie vernichtend Bismarck über den verqueren Gedanken geurteilt hat, der Sieger im Machtstreit des Krieges habe irgendeine Möglichkeit, sich dem Besiegten gegenüber irgendwie in der Rolle des Strafenden zu fühlen (woraus ja auch folgen müßte, daß er sich in der Rolle des zu Bestrafenden fühlen müßte, wenn die Kriegsentscheidung umgekehrt gefallen wäre). — Und selbstverständlich wäre es erst recht zu viel verlangt, daß jene politischen großen Kinder sich einmal wirklich ernsthaft darüber belehren sollten, was wir denn nun eigentlich mit Rumänien abgemacht haben. Man kann ruhig hundert gegen eins wetten, daß sie von der ganzen Sache nichts weiter kennen, als das Schlagwort, Rumänien bezahle uns keine Kriegsentschädigung. Daß sie aber keine Ahnung davon haben, was der „rechtspolitische Zusatzvertrag" zum Friedensvertrage bedeutet, und wie zum Beispiel in dessen Artikel 6 Rumänien verpflichtet wird, alle Schäden zu ersetzen, die auf rumänischem Gebiet ein Deutscher durch militärische Maßnahmen irgendeiner der kriegführenden Mächte — also auch der Engländer und Franzosen — erlitten hat.
vollends klar aber wird die ganze hirnlose Kläglichkeit solchen Gestöhnes und die ganze Bösartigkeit des Treibens, wodurch es erregt wird, Dem, der die gewaltigen wirtschaftlichen Gewinne betrachtet, die uns Rumänien im Frieden zu Bukarest hat zubilligen müssen. Einräumungen, die zwar nicht in einem Kriegs-
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