Der Vortrupp
7. Jahrg. ^^8 Nr. 7 Aprilheft
Durch die Verfügungen über die Einschränkung des . ^apierverbrauches sind wir, wie alle anderen Zeitschriften, gezwungen, den Umfang zu beschränken. Damit wir den Inhalt nicht wesentlich zu kürzen brauchen, lassen wir den „Vortrupp" jetzt in kleinerem Druck erscheinen.
Schriftleitung und Verlag des „Vortrupp".
Der Dstfriede.
Berlin, den ^7. März
Aus unserm Friedensvertrage mit Groß-Rußland, abgeschlossen zu Brest- Litowsk, ergeben sich, was die deutschen Bedingungen angeht, als die wichtigsten unter den auf die Dauer berechneten Regelungen die folgenden:
Deutschland verzichtet auf eine Kriegsentschädigung.
Sämtliche russische Randvölker erhalten das Selbstbestimmungsrecht, kraft dessen sie sich auch von Groß-Rußland loslösen können. Diese Randvölker sind von Norden nach Süden: Finnland, Estland, Livland, Kurland, Litauen, Polen, die Ukraine, die kaukasischen Bezirke: Lrdehan, Kars, Batum.
Für einen Teil dieser Randvölker erhält dieses Selbstbestimmungsrecht die folgende Klausel: Es darf nicht ausgeübt werden im Sinne eines Anschlusses an Groß-Rußland; es m u ß ausgeübt werden „im Benehmen" mit Deutschland und Ksterreich-Ungarn. Die Randvölker mit so „verklausuliertem Selbstbestimmungsrecht" sind: Kurland, vermehrt um das livländische Riga und um die estländischen Inseln im rigaischen Meerbusen, sowie ferner Litauen und Polen. —
Daß Finnland und die Ukraine ihr Selbstbestimmungsrecht bereits dahin ausgeübt haben, daß jedes von ihnen ein selbständiger Staat sein will, ist bekannt.
In Deutschland bestehen nun Meinungsverschiedenheiten darüber, ob dieser unser Friedensvertrag mit Groß-Rußland in Linklang stehe mit der Friedensentschließung des Deutschen Reichstages vom l9« Juli l9l?, auf deren Boden ja bekanntlich auch die Regierung des Grafen Hertling steht. Hinsichtlich unsrer Friedensverträge mit Finnland und mit der Ukraine werden solche Zweifel von keiner Seite bei uns erhoben; gegenüber dem Friedensvertrage von Brest- Litowsk dagegen wird dessen Übereinstimmung mit jener Reichstagsentschließung sogar von zwei entgegengesetzten Seiten bestritten. Linmal hat das der Abgeordnete Stresemann getan, der Führer des annexionistischen Teiles der Nationalliberalen: er hat auf einer Sitzung des Zentralvorstandes seiner Partei triumphierend verkündet, dieser Friedensschluß sei ein Lrfolg der Politik seiner Gesinnungsgenossen, einer Politik, die eingegeben gewesen sei von dem Bestreben, die Regierung und die Mehrheitsparteien von der Entschließung des 19« Juli l9l? „fortzureißen". Dann hat, von einem schlechthin entgegengesetzten politischen Standpunkte aus, am 27. Februar im Deutschen Reichstage auch der „unab-
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