Der Vortrupp
7. Jahrg. ^9^8 Nr. H 2. Aebruarheft
Durch die Verfügungen über die Einschränkung des 4 . Papierverbrauches sind wir, wie alle anderen Zeit
schriften, gezwungen, den Umfang zu beschränken. Damit wir den Inhalt nicht wesentlich zu kürzen brauchen, lassen wir den „Vortrupp" jetzt in kleinerem Druck erscheinen.
Schriftleitung und Verlag des „Vortrupp".
Völkerrecht und Menschlichkeit.
i.
Amerika ist in den europäischen Krieg eingetreten, angeblich um für Völkerrecht und Menschlichkeit zu streiten. Angeblich! In Wirklichkeit, um im Interesse seiner Goldmagnaton eine Niederlage der Entente zu verhindern. Aber dieses realpolitische Motiv tritt vielleicht selbst im Bewußtsein der leitenden Staatsmänner hinter dem idealistischen zurück; sicherlich tut es das im Bewußtsein der Bevölkerung, soweit sie von der Notwendigkeit des Krieges überzeugt ist; sie hätte sich nie durch die Rücksicht auf etwaige Verluste am Nationalvermögen für die Teilnahme an ihm bestimmen lassen; populär ist er nur als ein Kampf für Völkerrecht und Menschlichkeit. Dabei erscheinen Völkerrecht und Menschlichkeit vielfach als synonyme Begriffe. Das Völkerrecht gilt als Kodifikation der Gebote der Menschlichkeit, Menschlichkeit als ungeschriebenes Völkerrecht. Gerade durch die verquickung beider Begriffe ist das Pathos bedingt, das die Amerikaner willig macht zu Opfern für eine Sache, die sie eigentlich nichts angeht. Und nicht nur die Amerikaner. Auch weite Kreise des englischen Volkes bestehen lediglich deswegen mit einer so erstaunlichen Zähigkeit auf der Fortführung des Krieges bis zur Niederwerfung Deutschlands, weil dieses durch seine zynische Mißachtung des Völkerrechts die Gebote der Menschlichkeit unter die Füße träte, weil der deutsche Reichskanzler das Völkerrecht für einen „Fetzen Papier" erklärt haben soll, sieht man in dem deutschen Kaiser den Frevler an der Menschlichkeit, der gestürzt werden muß. In dieser Auffassung wird das Völkerrecht zu einer mythischen Größe, zu einem Götzen, der entsetzliche Blutopfer fordert. Ls hat den Krieg nicht hindern können, aber es scheint ein Hindernis für den Frieden zu werden. Daher hat es mehr als theoretisches Interesse, das Verhältnis von Völkerrecht und Menschlichkeit klarzustellen.
über das Wesen des Völkerrechts sind auch in Deutschland die Ansichten noch keineswegs geklärt. Die Erfahrungen, die man im Weltkrieg mit ihm gemacht hat, scheinen denen recht zu geben, die den Begriff des Völkerrechts für eine widerspruchsvolle Fiktion erklären. Sie machen für ihre Anschauung geltend, daß im Völkerrecht fehle, was zum Wesen alles Rechts gehöre: eine richterliche Zentralgewalt, um seine Forderungen zu erzwingen. Die Lrzwingbarkeit der Rechtsordnung durch eine richterliche Zentralgewalt fehlt indes auch dem Kirchenrecht, ohne daß es deswegen als eine Fiktion zu behandeln wäre. Die
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