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Aunstwart und Dürerbund vor Gericht. Der Dürerbund bittet uns um Aufnahme der folgenden Mitteilung.
vor dem Münchener Gericht wurden jetzt drei Magen und zwei Widerklagen verhandelt, die zwischen dem Herausgeber des Aunstwarts und Vorsitzenden des Dürerbundes, Dr. Ferdinand Avenarius einerseits und andrerseits frühe- ren Redakteuren von „Zeit im Bild" und gegenwärtigen von der „Allgemeinen Buchhändlerzeitung" und der Zeitschrift „Bahnhofsbuchhandel" spielten. Avenarius hatte das bekannte ^OOOOoMk.- preisausschreiben scharf angegriffen, „Zeit im Bild" hatte in drei Aufsätzen darauf erwidert und darin u. a. die Beschuldigung gegen Avenarius erhoben: der Aunstwart habe um dieselbe Annonce vergeblich geworben, gegen die er jetzt vorginge. Die Buchhändlerzeitungen, die wegen der Mittel stelle für Volksschriften in Polemik gegen Avenarius standen, nahmen diesen vorwurf auf und fügten weitere hinzu. Da bei dieser Gelegenheit auch alle die andern Beschuldigungen gegen Avenarius mitspielten, die jetzt im Buchhandel und bei Aonkurrenzblättern des Runstwarts erhoben wurden — Bemäntelung von Geschäftsinteressen usw. — so ersuchte Avenarius das Gericht um weitestmög- liche Wahrheitsermittlung. Er widersprach deshalb nicht nur keinem einzigen Beweisantrage seiner Gegner, sondern bat, auch noch seine schärfsten gegenwärtigen Widersacher, alle sechs Herren vom Vorstand des Börsenvereins deutscher Buchhändler zu laden, damit nach allen Richtungen hin die jetzt üblichen Verdächtigungen des Runstwarts auf die tatsächlichen Grundlagen nachgeprüft würden. Das Gericht (unter Vorsitz des Gberlandesgerichtsrats Mayer) gab der Beweiserhebung im weitest zulässigen Umfange statt, sodaß die Verhandlung volle zwei Tage währte. Die Vernehmung der Börsenvereins-Vor- standsmitglieder ergab reichliche Erregtheit gegen Avenarius, aber keinerlei tatsächliche Unterlagen für die ehrenrührigen Beschuldigungen gegen ihn.
So war Avenarius beschuldigt, denRunst- wart den Ausführungen des Börsenvereins zu verschließen. Dagegen bewies er, daß er schon Anfang Juni durch eine Zuschrift an das amtliche Grgan des Börsenvereins sich bereit erklärt hatte, im Aunstwart jede Berichtigung des Börsenvereins selber unter der einzigen Bedingung aufzunehmen, daß der Vorstand des Börsenvereins durch seine Unterschrift die Verantwortung für ihren Inhalt übernehme, es ist ihm aber nie eine solche Einsendung geschickt worden. Ferner erklärte der erste Vorsteher des Börsenvereins, Geheimrat Sigismund, und noch eines der anwesenden drei Vorstandsmitglieder, sie hörten in dieser Vernehmung zum ersten Male davon, daß Avenarius angeboten habe, der Dürerbund wolle auf jede Mitwirkung an der Wahl der Prüfungsausschüsse bei der Mittelstelle für Volksschriften verzichten, falls man nur verbürge, daß sie von geschäftlich Unbeteiligten geleistet werde, tatsächlich aber zitiert die vom Börsenvereinsvorstande gegen die Mittelstelle im Herbst herausgegebene Schrift die betreffende Stelle selbst. Der Direktor eines großenHändler- verbandes berichtete dann von seinen Erfahrungen bei der Gründung der Dürergenossenschaft. Lr erklärte im Gegensatz zum Buchhändlerbörsenverein, daß er bei dieser, der geplanten Mittelstelle ganz nahe verwandten Sache gerade den gegenteiligen, für Avenarius durchaus günstigen Eindruck von dessen Verhalten gewonnen habe, sowohl was sachliche Vornehmheit wie Uneigen- nützigkeit betrifft. Die Verhandlungen hätten dann nach Entgegenkommen von beiden Seiten zur Gründung der Dürergenossenschaft geführt, an der nunmehr außer dem Dürerbund auch der Deutsche Werkbund und der Münchener Bund beteiligt ist. Das Urteil wurde in der Nacht nach dem zweiten Verhandlungstage verkündet. Das Gericht erklärte als Ergebnis der Beweisaufnahme: daß keine einzige der gegen Avenarius vorgebrachten Beschuldigungen ehrenrühriger Art erwiesen sei, daß es da-