Jahrgang 
1914
Seite
127
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Aunstwart und Dürerbund vor Ge­richt. Der Dürerbund bittet uns um Aufnahme der folgenden Mitteilung.

vor dem Münchener Gericht wurden jetzt drei Magen und zwei Widerklagen verhandelt, die zwischen dem Heraus­geber des Aunstwarts und Vorsitzenden des Dürerbundes, Dr. Ferdinand Ave­narius einerseits und andrerseits frühe- ren Redakteuren vonZeit im Bild" und gegenwärtigen von derAllgemei­nen Buchhändlerzeitung" und der Zeit­schriftBahnhofsbuchhandel" spielten. Avenarius hatte das bekannte ^OOOOoMk.- preisausschreiben scharf angegriffen, Zeit im Bild" hatte in drei Aufsätzen darauf erwidert und darin u. a. die Beschuldigung gegen Avenarius erhoben: der Aunstwart habe um dieselbe Annonce vergeblich geworben, gegen die er jetzt vorginge. Die Buchhändlerzeitungen, die wegen der Mittel stelle für Volks­schriften in Polemik gegen Avenarius standen, nahmen diesen vorwurf auf und fügten weitere hinzu. Da bei dieser Gelegenheit auch alle die andern Be­schuldigungen gegen Avenarius mit­spielten, die jetzt im Buchhandel und bei Aonkurrenzblättern des Runstwarts erhoben wurden Bemäntelung von Geschäftsinteressen usw. so ersuchte Avenarius das Gericht um weitestmög- liche Wahrheitsermittlung. Er wider­sprach deshalb nicht nur keinem einzigen Beweisantrage seiner Gegner, sondern bat, auch noch seine schärfsten gegen­wärtigen Widersacher, alle sechs Herren vom Vorstand des Börsenvereins deut­scher Buchhändler zu laden, damit nach allen Richtungen hin die jetzt üblichen Verdächtigungen des Runstwarts auf die tatsächlichen Grundlagen nachgeprüft würden. Das Gericht (unter Vorsitz des Gberlandesgerichtsrats Mayer) gab der Beweiserhebung im weitest zu­lässigen Umfange statt, sodaß die Ver­handlung volle zwei Tage währte. Die Vernehmung der Börsenvereins-Vor- standsmitglieder ergab reichliche Erregt­heit gegen Avenarius, aber keinerlei tat­sächliche Unterlagen für die ehren­rührigen Beschuldigungen gegen ihn.

So war Avenarius beschuldigt, denRunst- wart den Ausführungen des Börsen­vereins zu verschließen. Dagegen be­wies er, daß er schon Anfang Juni durch eine Zuschrift an das amtliche Grgan des Börsenvereins sich bereit erklärt hatte, im Aunstwart jede Be­richtigung des Börsenvereins selber unter der einzigen Bedingung aufzunehmen, daß der Vorstand des Börsenvereins durch seine Unterschrift die Verantwor­tung für ihren Inhalt übernehme, es ist ihm aber nie eine solche Einsendung geschickt worden. Ferner erklärte der erste Vorsteher des Börsenvereins, Ge­heimrat Sigismund, und noch eines der anwesenden drei Vorstandsmitglieder, sie hörten in dieser Vernehmung zum ersten Male davon, daß Avenarius ange­boten habe, der Dürerbund wolle auf jede Mitwirkung an der Wahl der Prü­fungsausschüsse bei der Mittelstelle für Volksschriften verzichten, falls man nur verbürge, daß sie von geschäftlich Unbe­teiligten geleistet werde, tatsächlich aber zitiert die vom Börsenvereinsvorstande gegen die Mittelstelle im Herbst heraus­gegebene Schrift die betreffende Stelle selbst. Der Direktor eines großenHändler- verbandes berichtete dann von seinen Erfahrungen bei der Gründung der Dürergenossenschaft. Lr erklärte im Gegensatz zum Buchhändlerbörsenverein, daß er bei dieser, der geplanten Mittel­stelle ganz nahe verwandten Sache ge­rade den gegenteiligen, für Avenarius durchaus günstigen Eindruck von dessen Verhalten gewonnen habe, sowohl was sachliche Vornehmheit wie Uneigen- nützigkeit betrifft. Die Verhandlungen hätten dann nach Entgegenkommen von beiden Seiten zur Gründung der Dürer­genossenschaft geführt, an der nunmehr außer dem Dürerbund auch der Deut­sche Werkbund und der Münchener Bund beteiligt ist. Das Urteil wurde in der Nacht nach dem zweiten Verhandlungs­tage verkündet. Das Gericht erklärte als Ergebnis der Beweisaufnahme: daß keine einzige der gegen Avenarius vorgebrachten Beschuldigungen ehren­rühriger Art erwiesen sei, daß es da-