Volume 
1914
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und in tiefster Seele Schmutzige aber nicht unterdrücken kann, wenn es nur äußerlich korrekt ist.

Was tut denn nun not?

Die Einseitigkeit muß gebrandmarkt werden. Die Außerlichkeiten- anbetung. verkappte Perversitäten sind das: im Moralischen wie im Künstlerischen. Philisterhafte Zuflucht zum geschriebenen Gesetz, zum traditionellen Vorbild, weil wir den Maßstab für Wert und Unwert verloren haben, nicht mehr wissen, wo aus und ein.

So halten wir uns nur an das irgendwo und irgendwie Greifbare, allzu Greifbare. In der Juristerei fing es an, wo man sich an Para­graphen klammerte und die Welt dabei verderben ließ. Die Juristen kommen aber jetzt aus dieser Einöde heraus*). Und da der Juristen­geist lange das öffentliche Leben beherrschte, so hängt damit wohl jene traditionelle Veräußerlichung ebenso wie jetzt der zu erwartende Auf­schwung zum Inneren zusammen. Dem feinen stillen Werk der Wahr­heit muß wieder zum Siege verholfen werden: dem stillen Autor gegen­über dem lautenaufgeführten", Shakespeare gegenüber demFilm­zauber", der geistigen Universalarbeit gegenüber dem engsten Beschränken auf die Sxermatozoen der Regenwürmer. Das Urheberrecht muß neu­geschaffen werden und darin versucht werden, dem Schaffenden, jedem Schaffenden einen größeren Anteil am Ergebnis zu sichern, und zwar auf Kosten der reproduzierenden, zurechtmachenden Verarbeiter, Kunst­köche, Reklameritter. Und mehr Bewertung der seelischen Güter, wie es beispielsweise Friedrich Lienhard schon seit langem fordert und för­dert, woraus dann erst vernünftige Ausdruckskultur ohne Anbetung verblüffender Perversitätsleistungen entsprießen kann.

Alexander Elster.

Was andre sagen

Die Deutsche Landsmann­schaft (Lob. L.-L.) im Jahre ( 9 ( 3 . Don Trittel.

L. L.-Zeitung, Zeitschrift der Deutschen Landsmannschaft. (Schriftleiter: prof. Trittel, Neu- haldensleben.) 28. Ig., Nr. (.

(Der Verfasser erörtert in diesem Aufsätze die Frage, wie sich die der Landsmannschaft un­gehörigen Studenten zu modernen Bewegungen zu stellen haben. Dabei berührt er auch die Alko­holfrage.)

) Vgl.Morgenröte des Rechts", »Vortrupp" (9(3, S. 49?ff. (Nr. (6).