und in tiefster Seele Schmutzige aber nicht unterdrücken kann, wenn es nur äußerlich korrekt ist.
Was tut denn nun not?
Die Einseitigkeit muß gebrandmarkt werden. Die Außerlichkeiten- anbetung. verkappte Perversitäten sind das: im Moralischen wie im Künstlerischen. Philisterhafte Zuflucht zum geschriebenen Gesetz, zum traditionellen Vorbild, weil wir den Maßstab für Wert und Unwert verloren haben, nicht mehr wissen, wo aus und ein.
So halten wir uns nur an das irgendwo und irgendwie Greifbare, allzu Greifbare. In der Juristerei fing es an, wo man sich an Paragraphen klammerte und die Welt dabei verderben ließ. Die Juristen kommen aber jetzt aus dieser Einöde heraus*). Und da der Juristengeist lange das öffentliche Leben beherrschte, so hängt damit wohl jene traditionelle Veräußerlichung ebenso wie jetzt der zu erwartende Aufschwung zum Inneren zusammen. Dem feinen stillen Werk der Wahrheit muß wieder zum Siege verholfen werden: dem stillen Autor gegenüber dem lauten „aufgeführten", Shakespeare gegenüber dem „Filmzauber", der geistigen Universalarbeit gegenüber dem engsten Beschränken auf die Sxermatozoen der Regenwürmer. Das Urheberrecht muß neugeschaffen werden und darin versucht werden, dem Schaffenden, jedem Schaffenden einen größeren Anteil am Ergebnis zu sichern, und zwar auf Kosten der reproduzierenden, zurechtmachenden Verarbeiter, Kunstköche, Reklameritter. Und mehr Bewertung der seelischen Güter, wie es beispielsweise Friedrich Lienhard schon seit langem fordert und fördert, woraus dann erst vernünftige Ausdruckskultur ohne Anbetung verblüffender Perversitätsleistungen entsprießen kann.
Alexander Elster.
Was andre sagen
Die Deutsche Landsmannschaft (Lob. L.-L.) im Jahre ( 9 ( 3 . Don Trittel.
L. L.-Zeitung, Zeitschrift der Deutschen Landsmannschaft. (Schriftleiter: prof. Trittel, Neu- haldensleben.) 28. Ig., Nr. (.
(Der Verfasser erörtert in diesem Aufsätze die Frage, wie sich die der Landsmannschaft ungehörigen Studenten zu modernen Bewegungen zu stellen haben. Dabei berührt er auch die Alkoholfrage.)
) Vgl. „Morgenröte des Rechts", »Vortrupp" (9(3, S. 49?ff. (Nr. (6).