Der Vortrupp
2. Jahrgang Nr. ^6 ^6. August W3
soziale Aufgaben der Gemeinden.
In dem glänzenden Bilde, das die Entwickelung unserer deutschen Gemeinden in den letzten hundertIahren darbietet, ist ein dunkler Fleck.
Gerade dort, wo Wandel und Wandel den schnellsten und üppigsten Ausschwung nahmen, sanden die beiden uralten Volkskrankheiten, Alkoholismus und Prostitution, den günstigsten Nährboden. Immer weiter um sich greifend, immer furchtbarer in ihren Folgen, bedrohen — wie vor hundert Jahren der äußere Feind — sie heute von innen heraus unser Volk mit Vernichtung.
Im Kampf gegen diese beiden Feinde haben Gesetzgebung und Behörde bisher versagt: die staatliche Regelung der Prostitution dient nicht dem Kampfe gegen die Unsittlichkeit, sondern beseitigt vielmehr das einzige, was den Kampf zu führen Macht hat, den sittlichen willen, der aus dem Gefühl der Selbstverantwortlichkeit erwächst; und nicht anders ist es mit dem Alkoholismus: unsere Gesetzgebung kennt Trunksucht nur als mildernden Umstand. Dagegen haben unsere Verwaltungen mit aller Kraft den Kampf gegen die Folgen aufgenommen; die Armenpflege, die Kranken- und Irrenhäuser, die Gefängnisse erfordern alljährlich ungeheure, stetig (seit ^87^ um 200^) wachsende Mittel. Sie erfordern unzählige Arbeitskräfte, die nicht nur Schulung und wissen, die auch Lharakter haben müssen. Und alle diese Mittel, diese Kräfte werden auf eine völlig unrentable Sache verwandt, bilden tote Posten in unserem Haushalt.
Unendlich wichtiger als diese Wirksamkeit, die nicht einmal ein Heilen, sondern nur ein Pslegen der Folgen bedeutet, ist das Vorbeugen, das Beseitigen der Ursachen.
Aus einzelnen Gebieten haben die Gemeinden begonnen: sie lassen sich die Pflege der Waisen angelegen sein, kennen eine Beaufsichtigung der ausgetanen unehelichen Kinder, hier und da finden wir von der Gemeinde eingerichtete Krippen, Warteschulen, Horte; im Allgemeinen aber liegt die Fürsorge für die Schwangere und die Wöchnerin, die Säuglingsfürsorge und die Jugendpflege noch in den Händen von privaten Vereinen und ist dementsprechend völlig ungenügend.
Die Wohnungsgesetzgebung muß als ihre wichtigste Ausgabe neben der Schaffung von Wohnungen mit gesunden Vorbedingungen die
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