Jahrgang 
1914: 1912/13
Entstehung
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Veutsch-Gstafrika.

I. Verwaltung.

Expeditionen zum Zwecke der Grenzreguliernng fanden im Berichtsjahre Grenzregu- nicht statt. Mit der portugiesischen Regierung wurden Verhandlungen über die lierungen. Verteilung der Inseln im Rowuma-Fluß geführt, soweit dieser die Grenze gegen Portugiesisch-Ostafrika bildet; diese Verhandlungen haben einen befriedigenden Abschluß gefunden. Die Inseln wurden in der unteren Hälfte des Flusses zu Portugiesisch-Ostafrika, in der oberen Hälfte zu Deutsch-Ostafrika geschlagen; dabei wurden auch die Fragen des Fischfanges, der Wasserentnahme und der Gewinnung von salzhaltigem Sand geregelt. In den Bezirken Langenburg und Muansa wurden kleinere Grenzstrecken gegen die englischen Nachbarkolonien genauer mar­kiert; im letzteren Bezirke durch Zwischenpunkte, Hecken und durchgeschlagene Schneisen. Trotzdem kam es dort in den bevölkerten Gebieten oft zu kleinen Grenz- überschreitungen von beiden Seiten, die jedoch durch das gute Einvernehmen der Grenzbehörden gütlich beigelegt wurden.

Die Haltung der Eingeborenen war ruhig; nur in vereinzelten Fällen Landfrieden, wurden polizeiliche Maßregeln erforderlich. Über die Expedition gegen den Gegensultan Ndugutze in Ruanda und feine Anhänger, deren erfolgreicher Ab­schluß in die ersten Tage dieses Berichtsjahres fiel, ist bereits im vorigen Jahres­bericht zusammenhängend berichtet worden. Ndugutze fiel, der Häuptling Bassebja wurde standrechtlich erschossen und der Mörder des Paters Loupias, der Unter­häuptling Lukarra, zum Tode verurteilt und hingerichtet.

In einigen von den Negierungsstationen abgelegenen und schwer zugäng­lichen Gegenden, besonders im Gebirge, sind die Eingeborenen noch wenig an die Europäer gewöhnt und daher teils scheu, teils widerspenstig; doch kamen nirgends Gewalttätigkeiten wie Karawanenüberfälle oder Ermordungen von Händlern vor.

Zu den erwähnten Gegenden gehören im Bezirke Aruscha Teile der Landschaft Umbulu, wo eine von Teilen der 1. Kompagnie ausgeführte polizeiliche Maßregel nötig wurde; im Bezirke Langenburg Unika, Malila, Urambia und Usafna mit scheuer Bergbevölkerung; im Bezirke Bnkoba West-Ussuwi, wo die Grenzen der Bezirke Bnkoba, Urundi, Udjidji und Tabora zusammenstoßen; im Bezirke Udjidji der nördliche, gebirgige Teil von Uha. Im Bezirke Kondoa-Jrangi sind es die unstet umherschweifenden Wanderobo-Jäger, deren man schwer habhaft werden kann, und die sich auch meist der Steuerzahlung entziehen. Im Bereiche der Neben­stelle Schirati (Bezirk Muansa) zeigten sich die Wasanaki und Wangruimi teil-

Die deutschen Schutzgebiete. 1