Namerun.
I. Verwaltung.
Landes- Durch das am 4. November 1911 zwischen Deutschland und Frankreich als
M'enzeii. Ergänzung des Marokko-Vertrages geschlossene Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Aquatorial-Afrika wird das Schutzgebiet Kamerun einen Gebietszuwachs von mehr als der Hälfte seines bisherigen Flächenraums erhalten. Insofern fällt also in die Berichtsperiode eines der wichtigsten Ereignisse der Geschichte Kameruns. Da indessen am Schluß des dem nachstehenden Bericht zugrunde liegenden Etatsjahres (1. April 1911 bis 31. März 1912) die Bestimmungen jenes Vertrags, wenn auch durch Ratifikation formell in Kraft gesetzt, noch nicht zur Ausführung gelangt waren, hat sich der Bericht noch ausschließlich mit den Verhältnissen Alt-Kameruns zu befassen.
Die Grenzverhandlungen mit der Großbritannischen Regierung wurden soweit gefördert, daß der Abschluß zweier Abkommen, nämlich über die Grenze von Dola bis zur Küste und über die Schiffahrt auf dem Croß-Fluß, bei Ablauf des Berichtsjahres unmittelbar bevorstand. Der endgültige Text dieser Abmachungen ist bereits fertiggestellt. Die Vermarknng der neuen Grenze soll am 1. Oktober 1912 beginnen; sie dürfte etwa acht Monate in Anspruch nehmen. Das Schiffahrtsabkommen sichert deutschen Handelsschiffen die Gleichstellung mit britischen. Im übrigen kann die endgültige Festsetzung der Grenze mit Genugtuung begrüßt werden, da der bisherige Zustand gelegentlich zu Grenzkonslikten führte, die in Wiederholungsfällen das gute Einvernehmen zwischen den beteiligten Kolonialregierungen zu stören geeignet sind.
Die Verhandlungen mit Spanien wegen der Grenzen des Rio Mnni-Ge- bieles sind noch nicht abgeschlossen.
Geographische Die geographische Erkundung des Landes hat auch im Berichtsjahr Fort- Erforschung schritte gemacht, teils durch Rontenaufnahmen der Beamten und Offiziere auf " grnphic" üblichen Besichtigungs- und sonstigen Reisen, teils im Anschluß an die Tätigkeit der Landkommissionen. Unter anderem wurden im Dnme-Bezirk der gleichnamige Fluß und sein Nebenfluß, der Mara, auf ihre Schiffbarkeit hin untersucht: es ergab sich, daß der erstere fast ohne Mühe und Kosten, der letztere aber nur unter großen Opfern fahrbar gemacht werden kann, so daß die von: Njong — im besonderen vom Ort Abong-Mbang her — zu schaffende Landver- bindnng bis an den Dnme selbst herangeführt werden muß. Eine Reise des