Ostafrika.
I. Verwaltung.
Die Arbeiten der deutsch-belgischen und deutsch-englischen Grenzabsteckungs- Grenzregu- kommissionen wurden abgeschlossen. Die Schlußprotokolle der Kommissionen liermiacu. wurden am 25. Juni bzw. 30. Oktober 1911 unterzeichnet. Die Übergabe der gegenseitig abzutretenden Gebietsteile fand in den vereinbarten Formen statt. Die bisherigen belgischen Posten in Njakagnnda (Bezirk Urnndi, am Rnssissifluß) und Tschangugu (Bezirk Ruanda, am Kiwu-See) wurden eingezogen und an beiden Orten die deutsche Flagge gehißt; die deutschen Sonderrechte auf der Insel Jdjwi im Kiwu-See in bezng auf Holzschlagberechtigung wurden festgelegt.
Die Haltung der Eingeborenen war friedlich. Nur in wenigen Fällen und twndfncden. in abgelegenen, dem Handel und Verkehr wenig erschlossenen Gebieten war ein Eingreifen mit bewaffneter Macht erforderlich. Beraubungen von Karawanen und die Ermordung von Händlern machten zwei Expeditionen in Süd-Urnndi, Süd-Ujnngn und Muhambwe erforderlich, denen es gelang, das Weitergreifen der Bewegung auf die volkreiche Landschaft Ilha zu verhüten.
In Nord-Ruanda erregte das erneute Auftreten des Gegensnltans Ndungutze einige Unruhe; dieser war ein Enkel des früheren Großsnltans von Ruanda, Kigeri-Lnabngiri, ein Sohn des Mibambwe-Lutalindwa und der Mnmnsa (allem Msirkande) und ein Halbbruder des Belegen. Nach dem Tode des Kigeri- Lnabngiri war Mibambwe-Lutalindwa vorübergehend Sultan; Belegn sollte angeblich auf Wunsch des Kigeri später Sultan werden; er ist inzwischen wahrscheinlich gestorben, lebt aber als mythische Persönlichkeit in dem Gedächtnis vieler Leute noch fort. Da die Mnmnsa fortwährend gegen den jetzigen Sultan Juhi Msinga intrigierte, war sie schon vor längerer Zeit in den Bezirk Bukoba verbannt worden; es gelang ihr jedoch nach Britisch-Ndorwa zu entfliehen und von dort aus die Bakiga und den Batwahünptling Bassebja gegen Juhi Msinga aufzuhetzen- Schließlich wurde sie von der englischen Regierung verhaftet und nach Kampala (Uganda) verbannt. Ndungutze, der für Belegen die Snltans- würde von Ruanda beanspruchte, floh zu Bassebja und beunruhigte von dort aus durch Ranbzüge Nord-Rnanda derart, daß der Resident sich veranlaßt sah, das ganze unruhige Gebiet durch Posten abzusperren und vom Gouvernement die Genehmigung zu einer Expedition gegen Ndungutze erhielt; diese fand im Anfang des Jahres 1912 statt. Sie hatte vollen Erfolg: Ndungutze fiel und der Häuptling Bassebja wurde standrechtlich erschossen; seitdem wird auch in Nord-Rnanda die Herrschaft des Jnhi-Msinga anerkannt. Bei dieser Expedition wurde auch
Die deutschen Schutzgebiete. 1