5. Die Kiaufschou-Bucht und ihr Hinterland Schanfung.
Als der Friede von Schimonoseki 1895 den Krieg zwischen China und Japan beendet hatte, zögerten die am ostasiatischen Handel beteiligten Mächte nicht, ihre Interessen nachdrücklichst zu wahren und sich wichtige Vorteile für die Unterstützung zu sichern, die sie dem geschlagenen Riesenreiche bei den Friedensverhandlungen hatten angedeihen lassen. Es ward immer deutlicher, daß sich der wirtschaftliche und industrielle Fortschritt Chinas nicht mehr aufhalten ließ. Das ungeheure Land war für die Erschließung durch europäisches Kapital reif geworden und versprach einer der zukunftsreichsten Absatzmärkte für die europäische und amerikanische Industrie zu werden, nachdem es sich solange gegen das Ausland ablehnend verhalten hatte. Sehr fraglich ist es, ob Chinas Teilnahme am Welthandel, dereinst zum Heile Europas sein wird und ob wir uns späterhin der chinesischen Nebenbuhlerschaft werden erwehren können, die über Millionen genügsamer, billiger und arbeitstüchtiger Menschen verfügt. Nachdem aber der mehr oder minder gewaltsame Eröffnungsprozeß einmal eingeleitet ist, gilt es, möglichst viel von dem zunächst zu erwartenden Gewinn einzuheimsen. Die Ausbeutung der gewaltigen Kohlen- und Erzlager Chinas, die zweckmäßige Verwendung seiner unermeßlichen Arbeitskräfte und die Herstellung moderner Verkehrsmittel eröffnen ein weites Feld für Europas Unternehmungsgeist, Gewerbtätigkeit und Geld. Zu diesem Zwecke und um gleichzeitig die politische Entwickelung im fernen Osten besser zu überschauen, beeilten sich Rußland, England und Frankreich, den Einfluß, den sie bereits auf jenem verheißungsvollen Schauplatze des wirtschaftlichen Wettbewerbs ausübten, noch mehr zu festigen. Nur Deutschland unterließ es, sich eine starke Stellung zu schaffen, obgleich sie im Interesse seines gewaltig gestiegenen Handels mit Ostasien, der heute, wenngleich in weitem Abstande, unmittelbar hinter dem englischen folgt, eine unabweisbare Notwendigkeit war.
Allerdings erhielten wir beim Friedensschluß zwei sogenannte Kronkonzessionen, d. h. zwei Gebiete, die, obwohl chinesisches Eigentum,