3. Vertrag zwischen dem Kharaskhomasyndikat und der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika vom 20. Dezember 1892.
(Denkschrift 1905 S. 60 ff.)
Zwischen dem Kharaskhoma Exploring and Prospecting Syndicate limted of 16 St. Helen’s Platz, London E.C. (in der Folge kurzweg „das Syndikat“ geannt), vertreten durch seinen geschäftsführenden Direktor, Herrn H. C. W. Q i b s o n, einerseits und der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika zu Berlin, Wilhelmstrasse 64 (in der Folge kurzweg „die Kolonialgesellschaft“ genannt), vertreten durch ihren Vorstand, bestehend aus den Herren F. Cornelius, K- v. Hof mann und W. Webe r, andrerseits ist heute nachstehender Vertrag abgeschlossen worden.
§ 1 .
Die Kolonialgesellschaft erteilt hiermit dem Syndikat die Erlaubnis, eine Kommission von Technikern nach Lüderitzbucht zu dem Zwecke zu entsenden, um die Möglichkeit der Anlage einer Eisenbahn, welche zur Beförderung von Personen und Gütern durch die Zugkraft von Tieren oder durch Dampf oder Elektrizität geeignet ist, oder einer Fahrstrasse von Lüderitzbucht nach dem Innern, sowie die Möglichkeit der Verbesserung des Hafens von Lüderitzbucht und die Möglichkeit sonstiger Mittel zur Erleichterung des Verkehrs zwischen der Küste von Lüderitzbucht und dem Innern zu untersuchen.
Die Erlaubnis wird auf die Dauer von fünf Jahren von dem Tage dieses Vertrages an erteilt.
§ 2 -
Die Kolonialgesellschaft verpflichtet sich, ihre Beamten in Lüderitzbucht und in Kubub anzuweisen, dass’ sie die von dem Syndikat entsendete Kommission bei ihren Arbeiten tunlichst unterstützen. Den Mitgliedern der Kommission soll gestattet sein, in den der Kolonialgesellschaft gehörigen Gebäuden an der Lüderitzbucht, soweit deren Räume nicht von der Kolonialgesellschaft selbst gebraucht werden, zu vrnhnen und dieselben zur Aufbewahrung ihrer Vorräte, Instrumente und dergl. zu benutzen.
§ 3 .
Spätestens drei Wochen nach Ablauf der in § 1 bestimmten Frist hat das Syndikat sich der Kolonialgesellschaft gegenüber, unter Mitteilung des Ergebnisses der Arbeiten der technischen Kommission, darüber zu erklären, ob es entschlossen ist, eine Eisenbahn (§ 1) von Lüderitzbucht nach Aus oder Kubub zu bauen und welche Verbesserungen der Hafeneinrichtungen in Lüderitzbucht es herzustellen beschlossen hat.
Hesse, Die Landfrage in Südwestafrika.
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