Jahrgang 
Teil 2 (1906)
Entstehung
Seite
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pany bei jedesmaliger Ausgabe die Hälfte für sich, während sie bei jedes­maliger Ausgabe die andere Hälfte den Zeichnern der 200 000 Anteile, auf je zwei Anteile einen Genussschein, als Vergütung für die Kapitalbeschaf­fung überlässt.

Artikel 6.

Die Company hat bei der Gründung der Otavi-Gesellschaft von den zunächst ausgegebenen Anteilen 500 Stück übernommen und wird von den weiter bis auf Höhe eines Grundkapitals von 20 000 000 M. (zwanzig Millio­nen Mark) auszugebenden Anteilen 79 500 Stück übernehmen. Sie ver­pflichtet sich, die im ganzen übernommenen 80 000 Anteile nebst einem Genussschein auf je zwei Anteile während fünf Jahren, vom Tage der Aus­gabe an gerechnet, weder zu verkaufen noch in anderer Weise zu ver- äussern.

Artikel 7.

Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald gemäss Art. 44 der abgeänderten Satzungen die 190 000 Anteile der Gesellschaft gezeichnet sind und die erste Einzahlung hierauf geleistet ist, sodann von der Kaiserlich Deutschen Re­gierung diese Satzungen nebst dem gegenwärtigen Vertrage genehmigt sein werden.

Die Ausfertigung dieses Vertrages erfolgt in zwei Exemplaren. Verhandelt und abgeschlossen in Berlin, den 12. Mai 1903,

von Herrn Edmund Davis für die South West Africa Company, Limited, auf Grund des Beschlusses des Board dieser Gesellschaft laut der einem Exemplar beigefügten Ausfertigung,

EdmundDavis

von Herrn A. von H a n s e m a n n für die Otavi Minen- und Eisenbahn- Gesellschaft unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Direktion dieser Gesellschaft.

A. von Hansemann.

Bestätigt

Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft.

Gloner. Müller v. d. Werra.

4. Schreiben der Kolonialabteilung vom 7. Juli 1903.

Berlin, den 7. Juli 1903.

Auf das Schreiben vom 29. Iuni d. J.

Durch die Damaraland-Konzession vom 12. September 1892, in Ein­zelheiten erläutert durch das dazu aufgenommene Protokoll vom 14. No-