5. Vertrag.
abgeschlossen am 30. September r899 zwischen der South West Africa Company Limited in London EC, 3 Laurence Pountney Hill, England, durch ihren Bevollmächtigten Herrn Karl Kaiser, hierin weiter unten „die Gesellschaft“ genannt, auf der einen Seite ,und Herrn J. M. Lombard, hierin weiter unten „der Käufer“ genannt, auf der andern Seite.
I.
Die Gesellschaft verkauft und aer Käufer kauft die Rechte über die Oberfläche einer Farm von der Ausdehnung von ungefähr 3000 Hektar auf oder in der Nähe des Platzes Guesib (S t r y d f o n t e i n. Anm. B. Beyer) gelegen, innerhalb des der Gesellschaft eigentümlich zugehörigen Territoriums, welches von derselben zufolge den Konzessionen der Kaiserl. Deutschen Regierung verwaltet wird, und ist die topographische Lage entwurfsweise in Anlage I angegeben; Verkauf und Kauf werden auf Grund der Bedingungen und Sätze, welche den nachstehend aufgeführten Einschränkungen unterworfen sind, gemacht. Dieser Vertrag wird von dem Käufer als in vollkommener Genugtuung und Erledigung und in Stellvertretung aller Verkaufsrechte oder irgend anderer Eigentumsrechte oder temporären Besitz irgend welchen Landes der Gesellschaft angenommen, welches dem Käufer früher von der Gesellschaft oder irgend einem ihrer Vertreter gegeben oder versprochen sein möge.
II.
Als Gegenleistung für die genannte Farm soll der Käufer der Gesellschaft oder ihrem gehörig akkreditierten Bevollmächtigten oder Vertreter die Summe von 3000 Mark in der Weise und in Raten wie folgt zahlen, nämlich:
Bei Unterzeichnung dieses Dokuments
500 M.
am 31. Dezember
1903
500 „
11 11 11
1905
500 „
11 11 11
1907
500 „
11 11 ti
1909
500 „
11 11 11
1911
500 „
3000 M.
III.
Der Käufer ist ebenfalls gehalten, Zinsen zum Satze von vier Prozent pro Jahr auf alle noch ausstehenden und unbezahlten Raten vom 1. Januar 1899 ab, bis die Zahlung erfolgt ist, zu zahlen, unter dem Zugeständnis, dass der Käufer das Recht hat, der Gesellschaft das Ganze oder irgend einen Teil der unbezahlten Raten mit Zinsen darauf bis zum Tage der Zahlung jederzeit zu zahlen, worauf jede weitere Zinsforderung auf die so gemachten Einzahlungen aufhören soll.