220
2. Nachträgliche Vereinbarung zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Kaoko= gesellschaft vom 4./8. Dezember 1893.
(Denkschrift 1905, Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1905, No. '6.)
Zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika in Berlin, vertreten durch ihren Vorstand, und der Firma L. Hirsch & Co. in London, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Scharlach aus Hamburg, ist mit Bezug auf den unterm 12. August abgeschlossenen Vertrag und nachdem die Firma L. Hirsch & Co., dem § 6 dieses Vertrages entsprechend, 200 000 M. bei der Deutschen Bank dahier hinterlegt hat, weiter vereinbart, was folgt:
1. Die im § 3 des Vertrages vom 12. August festgesetzte Frist zur Gründung einer deutschen Kolonialgesellschaft wird hiermit bis zum 31. Dezember 1894 verlängert.
Falls den Herren L. Hirsch & Co. die Gründung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1894 nicht möglich sein sollte, so werden die Kontrahenten eine Einigung über die Erstreckung dieser Frist herbeizuführen suchen. Wenn wider Erwarten solche Einigung nicht gelingt, soll die Bestimmung der weiteren Frist dem Vorsitzenden der Kolonial-Abteilung des Auwärtigen Amts überlassen sein.
Da es nötig erscheint, schon von Konstituierung der Gesellschaft über die hinterlegten 200 000 M. zum Zwecke der Ausführung des Vertrages vom 12. August und insbesondere auch behufs Ausrüstung und Entsendung einer Expedition nach dem Kaokofelde zu verfügen, so sind die Herren L. Hirsch & Co zu solchen Verfügungen berechtigt, nachdem sie sich mit dem Vorstande der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwest- afrika über die zutreffenden Massregeln und die dazu aufzuwendenden Kosten verständigt haben werden.
3. Sollte die Konstituierung der neuen Gesellschaft innerhalb der unter 1 erwähnten oder einer etwa zu vereinbarenden weiteren Frist nicht erfolgen, so treten dieselben Bestimmungen in Kraft, welche im § 8 des Vertrages vom 12. August für den dort vorgesehenen Fall der Liquidation der Gesellschaft vereinbart sind.
London, den 4. Dezember 1893.
L. Hirsch & Co.
So geschehen in Berlin, den 8. Dezember 1893.
Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika.
F. Cornelius. v. Hofmann.
Weber.