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Teil 2 (1906)
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2. Nachträgliche Vereinbarung zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Kaoko= gesellschaft vom 4./8. Dezember 1893.

(Denkschrift 1905, Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1905, No. '6.)

Zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika in Berlin, vertreten durch ihren Vorstand, und der Firma L. Hirsch & Co. in London, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Scharlach aus Hamburg, ist mit Bezug auf den unterm 12. August abgeschlossenen Vertrag und nachdem die Firma L. Hirsch & Co., dem § 6 dieses Vertrages ent­sprechend, 200 000 M. bei der Deutschen Bank dahier hinterlegt hat, weiter vereinbart, was folgt:

1. Die im § 3 des Vertrages vom 12. August festgesetzte Frist zur Gründung einer deutschen Kolonialgesellschaft wird hiermit bis zum 31. Dezember 1894 verlängert.

Falls den Herren L. Hirsch & Co. die Gründung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1894 nicht möglich sein sollte, so werden die Kontra­henten eine Einigung über die Erstreckung dieser Frist herbeizuführen suchen. Wenn wider Erwarten solche Einigung nicht gelingt, soll die Bestimmung der weiteren Frist dem Vorsitzenden der Kolonial-Abteilung des Auwärtigen Amts überlassen sein.

Da es nötig erscheint, schon von Konstituierung der Gesellschaft über die hinterlegten 200 000 M. zum Zwecke der Ausführung des Ver­trages vom 12. August und insbesondere auch behufs Ausrüstung und Ent­sendung einer Expedition nach dem Kaokofelde zu verfügen, so sind die Herren L. Hirsch & Co zu solchen Verfügungen berechtigt, nachdem sie sich mit dem Vorstande der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwest- afrika über die zutreffenden Massregeln und die dazu aufzuwendenden Kosten verständigt haben werden.

3. Sollte die Konstituierung der neuen Gesellschaft innerhalb der unter 1 erwähnten oder einer etwa zu vereinbarenden weiteren Frist nicht erfolgen, so treten dieselben Bestimmungen in Kraft, welche im § 8 des Vertrages vom 12. August für den dort vorgesehenen Fall der Liquidation der Gesellschaft vereinbart sind.

London, den 4. Dezember 1893.

L. Hirsch & Co.

So geschehen in Berlin, den 8. Dezember 1893.

Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika.

F. Cornelius. v. Hofmann.

Weber.