Jahrgang 
Teil 2 (1906)
Entstehung
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215
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25. August 1883 in Anspruch genommenen Gebietes nicht Gegen­stand der Prüfung war, so war wie geschehen zu erkennen.

Bethanien, den 15. April 1896.

(L. S.) gez. Duft.

3. Verfügung der KoIonial=Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend Veräusserung und Belastung der Grundstücke

der deutschen Schutzgebiete.

Vom 17. November 1902.

(Kol.-Bl. 1903, S. 7.)

Der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika wird auf ihren Antrag unter dem Vorbehalte des Widerrufs die Genehmigung zur Ver­äusserung und Belastung der zur Zeit in ihrem Eigentum stehenden Grund­stücke in Deutsch-Südwestafrika erteilt, sofern es sich im Einzelfalle

a) bei städtischen Grundstücken in Swakopmund und Lüderitz- bucht um einen Verkaufs- oder Belastungswert bis zum Höchst­betrage von 5000 M. (Fünftausend Mark),

b) bei ländlichen Grundstücken ausserhalb der Ortsbezirke Swakopmund und Lüderitzbucht um einen Verkaufs- oder Be­lastungswert bis zum Höchstbetrage von 15 000 M. (Fünf­tausend Mark) handelt.

Berlin, den 17. November 1902.

Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung.

S t u e b e 1.

4. Verfügung der Kolonial=Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend Abänderung der Verfügung betr. Veräusserung und Belastung der Grundstücke der Deutschen Kolonial gesellschaft für Südwestafrika im deutsch=südwestafrika=

nischen Schutzgebiet.

Vom 14. Februar 1905.

(Kolonialblatt 1905, No. 5, S. 151.)

In Abänderung meiner Verfügung vom 17. November 1902, betreffend Veräusserung und Belastung der Grundstücke der deutschen Kolonial­gesellschaft für Südwestafrika, wird die genannte Gesellschaft auf ihren Antrag unter dem Vorbehalte des Widerrufs von Aufsichtswegen all­gemein ermächtigt, städtische Grundstücke in Swakopmund und Lüderitz­bucht zu veräussern oder zu belasten sofern es sich im Einzelfalle nicht um einen höheren Veräusserungs- oder Belastungswert als zehntausend Mark handelt.

Berlin, den 14. Februar 1905.

Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung.

S t u e b e 1.