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digkeit dazu, den Weg der Verständigung mit dem Reichskolonialamt durch vertragliche Regelung aller schwebenden Fragen zu suchen.
Im Vorstehenden ist versucht worden, alle streitenden Parteien in ihren wesentlichen Anschauungen zu Worte kommen zu lassen. Die Klage der D. K- f. S. über die schwere Last der Staats- und Gemeindesteuer läßt die Erz- bergersche Ansicht, daß die Gesellschaft ihr Land nur abgetreten habe, um den Pflichten der Besteuerung und Wassererschließung zu entgehen, an Wahrscheinlichkeit gewinnen. Man rechnet jetzt (vgl. Etat 1911 S. 34) mit 45 000 Mark Grundsteuerausfall infolge der Übertragung des Landbesitzes der D. K. f. S'. an den Fiskus. Zudem hat das Land der Kolonialgesellschaft tatsächlich nur wenig wirtschaftlichen Wert und sie hat das wertvollste, nämlich Städtegebiete, bereits in Betrieb genommene Farmen und gewisse, an Meereseinschnitten liegende Stücke für sich zurückbehalten. Nicht minder muß die Möglichkeit zugegeben werden, daß die Deutsche Diamantengesellschaft m. b. H. bis zum 31. 3. 1911 alle nur einigermaßen diamant- verdächtigen Felder für sich belegt und daß die Rechte der D. K- f- S., durch die darin liegende Vergünstigung, zumal die ordnungsmäßig bis dahin belegten Schürffelder alle in Bergbaufelder umzuwandeln sind, dem gesunden Menschenverstand genug gewahrt, scheinen. Wenn nun auch die Aufschließung des Diamantengebietes bei seinem Wüstencharakter mit außerordentlichen Kosten verbunden sein dürfte, so liegt doch keine moralische Notwendigkeit vor, an der Sperre, die vom 31. 3. 1911 ab zugunsten des Fiskus verlängert wird, wieder eine neue Unterschachtelgesellschaft der D. K. f. S., zur Hälfte und noch dazu auf alle Mineralien zu beteiligen.
Was den Rechtsstandpunkt betrifft, so scheint derselbe den Beteiligten nicht ganz klar und überhaupt noch nicht geklärt zu sein. Jedenfalls steht der von Dernburg verlesene Satz aus dem Gutachten des Reichsjustizamts mit der neuen Sperrverleihung in Widerspruch. Gewinnt man aus der Tatsache, daß Dernburg gewissermaßen nur gezwungen aus der D. K- f- S. die darin dem. Fiskus zugestandenen Vorteile herausschlug (sein erster Vertrag wurde