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Die Leistungen der Regierung in der südwestafrikanischen Land- und Minenfrage / von Paul Leutwein
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auf 200 000 Karat hierzu obenstehende für den Fiskus

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2 480 000. Mk. 401000.

2 881 000. Mk.

Vom Gesamtnutzen von 3 910 000 Mark erhält der Fis­kus also 73,65 Prozent, die Diamantengesellschaft 26,31 Prozent.

In dieser Berechnung ist zunächst die Diamantenför­derung der Deutschen Diamantengesellschaft zu hoch ange­geben. Nach der Lüderitzbuchter Denkschrift Anlage IX betrug die Förderung für 1909 (Kalenderjahr) 70 831 Karat. Nach dem Etat für 1910 2. Nachtrag (vgl. S. 116/117) wird für 1910 mit 140 000 Karat Förderung gerechnet, wobei zu berücksichtigen ist, daß vorläufig auf eine weitere Zunahme nicht gerechnet werden kann. Ferner ist die Einsetzung von % von 5 Prozent Regiegebühr in vorstehende Be­rechnung unrichtig, da dem Fiskus ein solcher Betrag nicht zusteht. Bei nachfolgender Aufstellung ist eine'Jahresförde­rung von 150 000 Karat zugrunde gelegt.

150 000 Karat ä 30 Mark Kosten:

Förderung 30 Prozent Regie 5 Prozent Zoll 33% Prozent Bergwerksgebühren 10 Prozent

Nutzen

oder auf 150 000 Karat ä 7,15 Mark ab 6 Prozent auf 2 500 000 Mark

31% Prozent an den Fiskus

4 500000. Mk.

9.

1.50

9.50 2.85

22.85 Mk. 7.15

1 072 500. . 150 000.

922 500.- 289 050.-

Mk.

hierzu obige

bleibt Nutzen für die Diamantengesellschaft

633 450. Mk. 150 000. . 783 450 Mk.

Dagegen erhält der Fiskus: für Felderbewachung Zoll

Bergwerksabgaben 6% Prozent

0.25 Mk. 9.50 1.90

11.65 Mk.