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Die Leistungen der Regierung in der südwestafrikanischen Land- und Minenfrage / von Paul Leutwein
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Wehrpflichtigen und Schutztruppier (s. Fuchs S. 27) zu beklagen, wenn man bedenkt, welche Vorteile sie durch die Befreiung von der mehrjährigen Dienstpflicht, den Friedens­übungen, Kontrollverpflichtungen und endlich der Kriegs­teilnahme vor den anderen voraus haben.

c) Kapital 'und Kapitalnachweis.

Ein Kapitalnachweis war vor und in den ersten Jahren nach dem Kriege, außer von den begünstigten Wehrpflich­tigen und ehemaligen Schutztrupplern, nicht verlangt wor­den. Erst der Kunderlaß des Gouverneurs vom 29. 10. 1907 (D. K. G- XI. Teil S. 409) fordert im allgemeinen einen Kapitalnachweis von 10 000 Mark. Der amtliche Ratgeber von 1908 bezeichnet ein Vermögen von nicht unter 20 000 Mark (S. 36) als das geringste für einen Farmbetrieb von 500010 000 ha erforderliche Kapital. Jetzt wird (amt­licher Ratgeber 1910 S. 43) ein Anfangskapital von min­destens 15 000 Mark für notwendig gehalten. Die sonstigen Kapitalangaben sind nicht ganz einheitlich. Rohrbach (Deutsche Kolonial-Wirtschaft I. Bd. Südwestafrika 1907 S. 39293) meint, daß für günstige Gebiete des Nordens 10 00015 000 Mark, für den mittleren Teil 20 00025 000 Markdas Minimum seien; Dernburg (Südwestafrikanische Eindrücke, Berlin 1909 S. 20) bezeichnet 35 00055 000 Mark als nötiges Anlagekapital für eine gute mittlere Farm­wirtschaft. Schlettwein (Der Farmer in Deutsch-Südwest­afrika. Wismar 1907 S. 63) ist der Ansicht, daß man sich mit 50 00060 000 Mark dem sofortigen Großbetriebe zuwen­den könne. Das Kapital, das einem zur völligen Ausstattung einer Farm von 5000 ha zu je 1 Mark zur Verfügung stehen müßte, berechnet er auf 92 000 Mark (S. 62).

Farm 5000 ha

Wohnhaus und sonstige Baulichkeiten Totes Inventar

Wasserschaffung, Tränkanlagen 250 Rinder, durchschnittlich 200 Mk. 1000 Stück Kleinvieh ä 20 Mk.

Pferde, Schweine, Hühner usw.

5 000. Mk. 10 000 .

2 000 .

3 000. 50 000. 20 000 .

2 000 .

i. Sa.: 92 000. Mk.