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Die Leistungen der Regierung in der südwestafrikanischen Land- und Minenfrage / von Paul Leutwein
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Eingeborenenland:

Bastards ca. 20 00025 000

Okombahekaffern ca. 1000

i. S. 21 00026 000 qkm

nicht für weiße Besiedlung geeignet 50 00060 000 qkm nicht besiedlungsfähig; (nicht besied­lungsfähiges Gebiet obiger Gesell­schaften ist fortgelassen) 120 000150 000

i. Sa. 317 200362 200

rund 320 000365 000 qkm Da das Schutzgebiet 835 000 qkm groß ist, besitzt die Regierung ca. 500 000 qkm besiedelungsfähiges Land. Wie­viel davon verkauft ist, kann leider nicht angegeben werden, da mir eine vom Kais. Gouvernement in Windhuk ver­sprochene amtliche Aufstellung noch nicht zugegangen ist. Außer dem Landbesitz hat die Regierung das Verkaufsrecht in den bereits genannten Gesellschaftsgebieten, von denen etwa 50 000 qkm als besiedlungsfähig anzusetzen sind.

b) Landpreise.

Der für weiße Siedelung geeignete Teil Südwestafrikas ist im ganzen ein Gebiet extensiver Viehzucht, und zwar eignet sich das gras- und regenreichere Hereroland mehr für Groß-, und das unwirtlichere Namaland mehr für Klein­viehzucht. Natürlich ist die Güte des Landes im einzelnen sehr verschieden, und es wäre daher falsch gewesen, von vornherein einen Einheitspreis zu bestimmen.

Die Gesellschaften haben im allgemeinen einen Mindest­preis von 2 Mark pro ha innegehalten und auch die Siede­lungsgesellschaft erstrebte deisen Preis. Als das Gouverne­ment, das anfangs auch den 2 Markpreis festhielt, herunter­ging, mußte auch die Siedelungsgesellschaft billiger ver­kaufen, immerhin ist sie auf einen Durchschnittspreis von 1,80 Mark gekommen. Das Gouvernement setzte 1894 den Mindestpreis für Regierungsland auf 11,50 Mark fest. Am 12. Mai 1898 (D. K. G. III. Teil S. 38 ff.) wurden zur schnelleren Besiedelung der eroberten Gebiete bei Outjo und Gobabis Vorzugspreise für wehrpflichtige Deutsche und würdige frühere Angehörige der Schutztruppe bewilligt.

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