19
Eingeborenenland:
Bastards ca. 20 000—25 000
Okombahekaffern ca. 1000
i. S. 21 000—26 000 qkm
nicht für weiße Besiedlung geeignet 50 000—60 000 qkm nicht besiedlungsfähig; (nicht besiedlungsfähiges Gebiet obiger Gesellschaften ist fortgelassen) 120 000—150 000 „
i. Sa. 317 200—362 200 „
rund 320 000—365 000 qkm Da das Schutzgebiet 835 000 qkm groß ist, besitzt die Regierung ca. 500 000 qkm besiedelungsfähiges Land. Wieviel davon verkauft ist, kann leider nicht angegeben werden, da mir eine vom Kais. Gouvernement in Windhuk versprochene amtliche Aufstellung noch nicht zugegangen ist. Außer dem Landbesitz hat die Regierung das Verkaufsrecht in den bereits genannten Gesellschaftsgebieten, von denen etwa 50 000 qkm als besiedlungsfähig anzusetzen sind.
b) Landpreise.
Der für weiße Siedelung geeignete Teil Südwestafrikas ist im ganzen ein Gebiet extensiver Viehzucht, und zwar eignet sich das gras- und regenreichere Hereroland mehr für Groß-, und das unwirtlichere Namaland mehr für Kleinviehzucht. Natürlich ist die Güte des Landes im einzelnen sehr verschieden, und es wäre daher falsch gewesen, von vornherein einen Einheitspreis zu bestimmen.
Die Gesellschaften haben im allgemeinen einen Mindestpreis von 2 Mark pro ha innegehalten und auch die Siedelungsgesellschaft erstrebte deisen Preis. Als das Gouvernement, das anfangs auch den 2 Markpreis festhielt, herunterging, mußte auch die Siedelungsgesellschaft billiger verkaufen, immerhin ist sie auf einen Durchschnittspreis von 1,80 Mark gekommen. Das Gouvernement setzte 1894 den Mindestpreis für Regierungsland auf 1—1,50 Mark fest. Am 12. Mai 1898 (D. K. G. III. Teil S. 38 ff.) wurden zur schnelleren Besiedelung der eroberten Gebiete bei Outjo und Gobabis Vorzugspreise für wehrpflichtige Deutsche und würdige frühere Angehörige der Schutztruppe bewilligt.
2 *