sie bei vielen von diesen fehlt, daß aber an ihrer Stelle sich wohl die Beschneidung der Mädchen findet, wie z. B. bei den Ovambo; anch bei den Herero soll die letztere hier und da gebräuchlich sein.
7. Die Pubertätserklärung äer fDäächen.
Sobald bei einem Mädchen die bestimmten Jahre kommen, was in dem heißen Klima eher eintritt, wird es im Hause seiner Eltern eingeschlossen. Der Vater schlachtet dann ein oder mehrere Stück Vieh, von deren Fleisch die Mädchen aber nicht essen dürfen; für sie ist es unrein, doch kann jeder andere davon genießen. Unter mancherlei Zeremonien und Weihen wird ein Stück des Tieres im Namen des Mädchens den Ahnen dargebracht.
Zugleich mit dieser Sitte ist noch eine andere verbunden, das Abscheeren des Haupthaares und das Einslechten falscher Zöpfe (oknkurnru und okusetu). Es werden nämlich den Mädchen von drei bis sieben Jahren mit einem Stück Eisen oder scharfen Stein fast alle Haare abgekratzt. Nur ein Büschel oben auf dem Scheitel (oiiäombn) oder ein Kranz Haare rund um den Scheitel nahe Stirn und Ohren (otjinjsnAe) oder nur ein Teil der Haare auf einer Kopfseite (omnruvu) bleiben stehen. In diese stehen- gebliebenen Haare stechten sie nun bei der Mannbarkeitserklärung die falschen Zöpfe, aus Wurzeln und Baumfasern bestehend, ein und lassen sie dann, gleich dicken Perlenschnüren um den Kopf herunterhängen. Die ganze Verzierung trägt den Namen oiiKOnäjise und ist den Frauen heilig. Die Art, wie dieselbe getragen wird, ist bei den verschiedenen Stämmen verschieden. So lassen z. B. die Töchter der reichen Mbanderu diese Stränge übers Gesicht hinunterhangen, wieder andere nur kurz um den Kopf herum. Werden die Mädchen oder Frauen Christen oder kommen sie zur Predigt, um Christen zu werden, so fallen zu allererst diese falschen Zöpfe zum Zeichen der Abkehr vom Heidentum. Kehren sie in ihr altes Leben aber wieder zurück, so zeigen sie es zuerst dadurch, daß sie den Kopf wieder scheren lassen und die falschen Zöpfe wieder anflechten. Opfer und Festlichkeiten sind mit diesem Vorgang aber nicht verbunden.
8. Das Tähneteilen (okukikomnjo).
Dieses ist ein Nationalzeichen der Herero; wer es nicht hat, Jüngling oder Mädchen, gilt eben nicht als Herero. Im achten bis zehnten Jahre werden jedem Knaben und Mädchen die unteren Schneidezähne ausgebrochen und die zwei oberen in der Form eines Delta /V ausgefeilt. Die unteren werden mit einem Stein ausgeschlagen. Zu diesem Zweck liegt das Kind lang ausgestreckt im Schoß des auf der Erde sitzenden Zähnefeilers, der natürlich seine Sache gründlich versteht.