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Die Herero : ein Beitrag zur Landes-, Volks- und Missionskunde / von J. Irle
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Sollte ein Zwilling von irgend jemand getötet werden, so gilt die Tat gleich der Ermordung eines Häuptlings, und die Werft des Mörders wird vom Erdboden vertilgt. Stirbt der Häuptling eines natürlichen Todes, so ist der Zwillingssohn sein Nachfolger in der priesterlichen Würde. Dagegen erhält der erbberechtigte Bruder (eigentlich wäre dies der Sohn der ältesten Schwester des Häuptlings) nur die Häuptlingswürde, nicht aber die des Priesters und nimmt von da ab den Namen des Zwillings an.

Es mag noch der eigentümliche Brauch erwähnt werden, daß die Zwil­linge, die in der Zeit geboren werden, in der ein Großmann der Werft ge­storben, aber noch nicht mit Totenopfern geehrt worden ist, nicht sind.

Mehrere Omaanda wie die Ovakuendjandje, die Ovakuejuva und die Ovam- bongara sollen diese Zeremonien bei einer Zwillingsgeburt überhaupt nicht haben. Drillingsgeburten gibt es nicht.

Die Bedeutung dieser Vorgänge ist nicht ganz sicher. Schon von vorn­herein muß es auffallen, daß bei manchen Bantustämmen, wie z. B. bei den Ovambo, die Geburt von Zwillingen als ein Unglück für den Stamm angesehen wird und deshalb die Zwillinge getötet werden. Die Xosa-Kaffern töten hingegen einen Zwilling nur, wenn das Wohl des andern es fordert. Bleiben beide am Leben, so pflanzt der Vater an die Südseite seines Hauses das Blatt der Lupllorblu. eanäslnlii'is. Ist es angewachsen, so zieht er es nach etwa sechs Monaten heraus, wäscht mit seinem Saft die Kinder und badet sie darnach in Wasser. Stehen aber zwei solche Euphorbienblätter vor einem Hause, so ist das ein Zeichen dafür, daß beide Zwillinge getötet wurden. Die Herero sind nun zwar weniger grausam und lassen beide Zwillinge leben. Aber es ist fraglich, ob man daraus schließen darf, daß sie ihre Geburt als ein großes Glück für den Stamm ansehen. Zwar erhalten sie ihnen das Leben, schon um die ouvui-L, die Macht des Stammes, zu erhalten; aber es ist doch zu beachten, daß die Zwillinge und ihre Eltern zunächst als unrein gelten und für den Stammesgott als unschmackhaft, ungenießbar (vu bulln) angesehen werden. Auch das WortV6 heißt eigentlich nichtheilig", sondern, wie oben schon

bemerkt,verboten", so daß man es nicht berühren darf. Erst durch die vorher beschriebenen Handlungen werden die Zwillinge mit ihren Eltern Iinsturuku, d. h. schmackhaft, rein, gemacht. So erscheinen sie doch schließlich mehr als ein Gegenstand der Furcht und Scheu, als daß sie als ein großes Glück an­gesehen werden.

S. Pflege und Erziehung cier Kincker.

Das Säugegeschäft wird von den Müttern meistens sehr lange fortgesetzt, da es ihnen an Milch nicht zu fehlen scheint. Selbst 60 jährige Großmütter sieht man noch ihre Enkelkinder säugen, falls die Mutter krank ist oder böse Brüste hat. Fast zur feststehenden Sitte ist es geworden, daß die junge

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