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den Ruf. Bei einem Mädchen aber verhüllt der Vater sein Gesicht und versteckt sich. Für den Neugeborenen gibt's weder Windeln noch Tücher, weder Wasser zum waschen noch Binden zum Schutz. Das Kleine wird einfach nackend in ein altes Fell neben die Mutter gelegt.
2. Verschiedene Gebräuche bei unci nach äer Geburt.
Nach der Geburt eines Kindes wird ein heiliges Rind geschlachtet, von dessen Fleisch andere Frauen nicht essen dürfen, die Männer aber genießen nur von Hals, Rippen und Rücken. Die Beine und das andere Fleisch kommen der Wöchnerin zu, dieses trägt den Namen oiiAUl'unAUlläji, d. i. „werde keine Unfruchtbare!" Von einigen Teilen wird für die Wöchnerin Suppe gekocht, die sie zur Stärkung heiß trinken muß. Ist das Fleisch gar, so wird der ombuinlinuuAnro, der Brustknochen, auch in den Topf getan. Von Wirbelknochen und Schenkel darf die Wöchnerin vorerst nichts essen; sie werden in ein Gefäß gelegt und können nach acht bis zehn Tagen von jedermann genossen werden. Wieder andere Stücke, ojanätziiäu „Kühe" oder auch o.junäenäm'u. genannt, legt die Wöchnerin unter sich und liegt darauf bis zum Abend. Ist ein Knabe geboren, so wird darnach dieses Fleisch an den Nabel des Kindes gehalten, damit er es beschmecke und dadurch heilige sodann beißt jedes kleine Mädchen der Werft ein Stückchen davon ab. Bei einem neugeborenen Mädchen müssen die Knaben das Gleiche tun. Man nennt das runAsrn, d. i. opfern. Ein anderes Stück dieses Fleisches
wird bis znr Heilung des Nabels aufbewahrt und dann erst den Kindern zu
essen gegeben. Das nennt man tovsÄun, d. h. „die Wöchnerin hat daraus
gelegen" und „die Kinder haben es gegessen." Die Bedeutung dieses Vorgangs
ist völlig dunkel.
Jede Wöchnerin in einer Werft genießt vor dem Häuptling oder Werfteigentümer das Recht, alle gemolkene Milch durch Beschmecken mit dem Munde zu heiligen. Doch muß die Milch vorher zu jenem gebracht werden, damit er sie durch Hineinstecken des rechten Zeigefingers berührt, „tovu"; erst dann kommt sie zur Wöchnerin, um darauf in die Kalabasse gefüllt zu werhen.
Das abgefallene Nabelstrangstückchen wird, wie alle heiligen Dinge, mit dem oben erwähnten Wirbelknochen in den Knotensack, ouäjutu onsne jumu- xrmllo, getan und darin im Hause des Häuptlings aufbewahrt. In diesem Sack ist auch eine Schnur, ein Geschlechtsregisterriemen, in dem der Werfteigentümer bei der Geburt eines jeden Kindes einen Knoten (spunclo) macht. Stirbt eines seiner Kinder oder wird es Christ, was jenem fast gleichgeachtet wird, so löst er den Knoten auf, und das Kind gehört nicht mehr in die heidnische Kultusgemeinschaft. Gleichzeitig mit dem Abfallen des Nabelstrangs wird auch das Feuer, welches bisher an der Hinteren Tür des Wöchnerinnenhauses brannte, gelöscht und an der vorderen, dem Altar zu, angezündet. Über diesem