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Deutsch-Südafrika im 25. Jahre Deutscher Schutzherrschaft : Skizzen und Beiträge zur Geschichte Deutsch-Südafrikas / von Wilhelm Külz
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Wirtschaftsform sein, alle andere Wirtschaftsformen haben nur sekundäre Bedeutung. Diese wirtschaftliche Wahrheit gilt auch für Südafrika. Aus diesem Grunde werden das Warenumsatzgeschäft, die Heimstättenbetriebe und die gewerblichen Unternehmungen mehr oder weniger von nur lokaler Bedeutung bleiben und in der Gesamtwirtschaft des Landes als Nebenwirtschaftsformen er­scheinen.

3. Die einzelnen Wirtschaftsformen.

a) Die Land- und Minengesellschaften.

Es entsprach nicht nur dem ursprünglichen Bismarckschen Kolonialprogramm, sondern auch der völligen Abneigung des privaten Kapitals gegen deutsch-koloniale Unternehmungen, wenn eine wirtschaftliche Nutzbarmachung von Südwest zunächst und in erster Linie durch privilegierte Gesellschaften erstrebt und ver­sucht wurde. Es ist viel über die Zweckmässigkeit oder Unzweck­mässigkeit dieser Versuche gesprochen und geschrieben worden, ohne dass es jetzt schon hinsichtlich aller Gesellschaften möglich wäre, ein endgültiges Urteil zu fällen. In ein besonderes Stadium sind diese Erörterungen eingetreten, seitdem auf einstimmigen Be­schluss des Reichstages vom 18. März 1905 vom Reichskanzler unter dem 10. Januar 1906 eine Untersuchungskommission einge­setzt wurde, welche Art und Umfang der Tätigkeit der Gesell­schaften einer eingehenden Prüfung unterziehen, sowie eine Ent­scheidung darüber fällen sollte, ob die wirtschaftliche Entwicklung des Schutzgebietes durch die Tätigkeit der Gesellschaften gefördert oder behindert worden ist, und ob die Rechte der Gesellschaften oder ein Teil derselben wegen schuldhafter Unterlassung der Er­füllung von Pflichten oder aus sonstigen Gründen als verwirkt erklärt werden könne. Der von der Kommission dem Reichstag zu erstattende Schlussbericht steht noch aus. Was bisher über die Tätigkeit der Kommission an die Oeffentlichkeit gedrungen ist, zeigt, dass ihre Einsetzung sowohl einer Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse gedient, als auch dazu geführt hat, der Kolonial Verwaltung den Rücken zu stärken, als sie mit den Gesellschaften wegen befriedigenderer Gestaltung der bestehenden Vertragsverhältnisse verhandelte. Es wird sich bei der Darstellung der Gesellschaftstätigkeit im einzelnen Gelegenheit ergeben, hierauf näher einzugehen.