Zeitschriftenband 
Teil 3 (1919) Beiträge zur Völkerkunde des Ost-Mbamlandes / unter Mitarb. von Theodor Mollison ... von Franz und Marie Pauline Thorbecke
Entstehung
Seite
64
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und alle damit verbundenen Nebenarbeiten geben der Tätigkeit der Frau eine große Regelmäßigkeit; sie hat jahraus, jahrein ein bestimmtes, nicht übermäßig großes Tagewerk vor sich, das nur ab und an, zur Saat- und Erntezeit, größer wird. Wir hatten den Eindruck, daß die Tikar-Frauen ihre häuslichen Pflichten im allgemeinen gut erfüllen. Wir sind, ohne erwartet zu sein, in zahlreiche Hütten eingetreten und haben sie ausnahmslos sauber und ordentlich gefunden.

Mehr als die ihr zukommende Arbeit aber tut die Frau unter keinen Umständen; auch unter besondern äußern Verhältnissen läßt sie sich nicht darauf ein, die Arbeit des Mannes zu übernehmen. Wenn der Mann zur Zeit des Rodens und Bestellens krank oder abwesend ist auf Arbeit beim Weißen, wie es heute schon oft vorkommt, fällt es ihr nicht ein, seine schwere Arbeit zu tun; übernimmt sie kein Verwandter, bleibt der Acker unbestellt. Diese fest ge- wurzelte Anschauung, daß schwere Arbeit nicht Frauensache ist, bringt es auch mit sich, daß sich nur der Edelmann mehrere oder gar viele Weiber halten kann. Ein einzelner Freier oder Höriger ist gar nicht im Stande, für mehrere Frauen und ihre Kinder genug Ackerland urbar zu machen. Dem Edelmann wird diese Arbeit durch seine Hörigen abgenommen, über je mehr Hörige er gebietet, eine um so größere Ackerfläche kann er für seine vielen Frauen roden und hacken lassen, deren Zahl also in einem gewissen Verhältnis zur Ackerfläche stehen muß.

In kleinen Familien, wo Mann und Frau in Einehe leben, bewohnen sie mit ihren Kindern eine Hütte, im Gehöft eines Edelmannes hat jede Frau ihre eigene Hütte und ihren gesonderten Haushalt für sich und ihre Kinder. Der Mann hat dann auch eine Hütte für sich allein, abwechselnd versorgen ihn die Frauen mit Essen, das sie bei sich gekocht haben. Je nach Laune ruft er die eine oder die andre Frau zum geschlechtlichen Umgang in seine Hütte.

Geburt: DieGeburt eines Kindes ruft in j eder Familie große Freude hervor und wird sorgfältig vorbereitet. Der Schwangeren wird besondere Aufmerksamkeit und zärtliche Fürsorge zu Teil, besonders von den Angehörigen des Mannes, einmal weil sie ja selbst durch die Ehe in seine Familie eingetreten ist, vor allem aber, weil das zu erwartende Kind der Familie des Vaters angehört und seine Verwandten darum jede für das Kind nötige Arbeit zu verrichten haben. Die Schwangere steht unter strengen Speiseverboten, damit Körper und Geist des Kindes nicht geschädigt werden. Sie darf kein Affenfleisch essen, ja nicht einmal einen toten Affen sehen, sonst kommt das Kind mit einem Affenkopf zur Welt. Ebenso ist Leopardenfleisch verboten, sonst wird das Kind bös und hochmütig und kennt nicht Ehrfurcht vor Edelleuten und Häuptling. Darum fällt auch das Fleisch eines vom Leopard getöteten Tieres unter das Speiseverbot. Der Genuß von Ziegenfleisch würde den Verstand des Kindes schädigen, ebensowenig darf die Frau das Fleisch eines welsartigen Fisches essen, damit das Kind nicht kahl­köpfig wird.

Der Vorgang der Geburt ist nach Recht und Sitte Geheimnis der Frauen. Nie darf ein Mann dabei zugegen sein; der Ehemann wird erst gerufen, nachdem das Neugeborene gewaschen und die Frau frisch gebettet ist. Selbst wenn die Frau während oder gleich nach der Entbindung stirbt, wird der Mann nicht gerufen,