raschen Verdienst, der dem Heimgekehrten für längere Zeit ein bequemes Leben sichert.
Im Kreise seiner jugendlichen Freunde findet auch der junge Mann Belehrung und Führung, wenn die Geschlechtsreife eintritt. Erzählt er seinem älteren Vertrauten, daß ihn geschlechtliche Träume oder Pollutionen beunruhigen, sagt ihm dieser, daß „seine Zeit gekommen sei“, und rät ihm oder vermittelt ihm wohl auch den Geschlechtsverkehr mit einem der Mädchen oder der ehelos lebenden Weiber des Dorfes. Eine gewisse Zeit solch freien geschlechtlichen Lebens gilt als selbstverständlich; auch der reiche Großmann läßt sie seinen Sohn durchmachen und gibt ihm erst nach etwa zwei Jahren eine Frau. Natürlich bedeuten diese jungen Männer, wenn sie etwas älter und geriebener werden, eine Gefahr für den Harem des Häuptlings oder Großmannes; unzählige Streitigkeiten erwachsen daraus, und noch manche andre Schäden, besonders Geschlechtskrankheiten, sind die Folge.
Auch die Mädchen haben volle geschlechtliche Freiheit, sobald sie herangewachsen sind; kommt ein junges Mädchen in das mannbare Alter, gewinnt sie auch für den Vater erhöhtes Interesse, denn jeder junge Mann, der sich ihr, auch nur vorübergehend, zu nähern wünscht, wirbt mit Geschenken um sie und bezahlt den Verkehr mit weitern Geschenken, die natürlich der ganzen Familie zu gute kommen. Der Vater räumt der Tochter wohl eine eigene Hütte oder einen eigenen Schlafraum ein oder sucht für sie eine Unterkunft im großem Gehöft eines Freundes; unbehelligt kann das Mädchen so mit einem oder auch mit mehreren Liebhabern verkehren. Ihr öffentliches Ansehen und ihr Ruf leiden durchaus nicht darunter, auch die Geburt eines Kindes schädigt ihre Stellung nicht.
Bemerkenswert ist die Tatsache, daß unehelich geborene Kinder dauernd bei der Mutter bleiben, auch wenn sie später einen andern Mann heiratet. Der wirkliche Vater ist dem Kinde wie jedem andern wohlbekannt. Während aber in der Ehe geborene Kinder unter allen Umständen zum Hause des Vaters gehören, bleiben die unehelichen stets im Hause der Mutter, was auch ihr Schicksal sei. Trotzdem folgen sie dem Totem ihres Vaters.
Ehe: Haben sich ein junger Mann und ein Mädchen in solch freiem Verhältnis kennen gelernt und sind einander lieb geworden, so beschließen sie, bei einanderzu bleiben, sich zu heiraten. Die Sitte verlangt, daß der weibende Mann dem Vater des Mädchens Geschenke gibt: ein Stück Stoff, Palmöl, Salz, auch wohl Vieh, durchschnittlich im Wert von 20—40 M., gegenüber den Preisen, die in andern Teilen Kameruns für Weiber gezahlt werden, so wenig, daß man kaum von einem wirklichen Kauf sprechen kann. Dieser Eindruck wird noch verstärkt durch die Tatsache, daß in ärmern Familien und bei gegenseitigem Einverständnis des jungen Paares auch wohl ganz von einem Geschenk abgesehen werden kann. Es wird aber von dem jungen Mann erwartet, daß er später allmählich die Geschenke nachholt, sobald er dazu im Stande ist, ohne daß sich daraus ein rechtlicher Anspruch herleitet. Auch bietet der junge Mann seine Hilfe bei der Feldarbeit an, die vom Vater gern angenommen wird. So kommen die meisten Ehen der Hörigen einfach und natürlich zu Stande.
Der junge Mann spricht zuerst mit dem Vater des erwachsenen Mädchens