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werden die Kreise. Im Kreise Danziger Niederung und Elbing gibt es überhaupt keinen polnischen Besitz, in Danziger Höhe nur 3,18 U: nicht bloß die Stadt Danzig, auch die um Danzig herumliegenden Kreise sind nach Bevölkerung und Besitz rein deutsch. Ebenso haben die Kreise an der unteren Netze fast sämtlich im Grundbesitz eine deutsche Dreiviertelmehrheit, so Filehne, Czarnikau, Kolmar, auch Wirsitz hat 68,82 U deutschen Besitz. In jener oben erwähnten deutschen Brücke, die sich von der brandenburgisch-pommerschen Grenze nach Ostpreußen hinzieht und in der das Deutschtum auch der Bevölkerung nach überwiegt, haben alle Kreise mehr als 65 U deutschen Besitz. Nur in drei Kreisen dieser Brücke umfaßt der deutsche Besitz weniger als 75 U der Kreisfläche; von ihnen hat aber in zwei Kreisen, Bromberg und Wirsitz, das Deutschtum ebenfalls eine Zweidrittelmajorität; nur im dritten Kreis, Tuchel, ist etwas weniger als zwei Drittel des Grundbesitzes in deutscher Hand (65,96 U). In dieser Brücke hat also das Deutschtum nicht nur der Bevölkerung nach, sondern namentlich auch im Grundbesitz eine überragende Stellung. Daß in allen diesen Kreisen an Weichsel und Netze der deutsche Besitz so stark ist, ist kein Zufall; wie schon erwähnt, sind vornehmlich in den Flußtälern die deutschen Kolonisten im Mittelalter und später vorgedrungen; keinerlei staatliche Maßnahmen haben sie hier ansässig gemacht, sondern sie haben sich die sumpfigen Niederungen dieser Flüsse durch großzügige Meliorationen, durch eifrige Arbeit, durch höhere Wirtschaftlichkeit und Kultur selbst erobert und in reiche hochkultivierte Böden verwandelt.
Der deutsche privatbesitz.
Sondert man nun, wie es die Polen tun, aus dem Besitz der deutschen Hand den deutschen Privatbesitz aus, so ändert sich das Bild nicht grundsätzlich. Freilich muß man sich dabei darüber klar sein, was Privatbesitz ist und was nicht. Bei den Polen besteht die Tendenz, den gesamten Erwerb der Ansiedlungskommission, auch das an Ansiedler bereits vergebene Land, vom deutschen Privatbesitz abzuziehen. Das ist natürlich unmöglich; denn das Land, das von der Kommission besiedelt ist, ist volles Privateigentum der Ansiedler geworden. Nur daß sie dieses Eigentum in Form des in ganz Deutschland üblichen „Rentenguts" erworben haben, d. h. sie zahlen den Kaufpreis in Form einer jährlichen, allmählich zu amortisierenden
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