Rapikel 11.
Das Deutschtum und der ländliche Grundbesitz.
Die Polen begründen ihre Ansprüche auf Litauen und Ostgalizien vor allein damit, daß sie im Grundbesitz in jenen Gebieten eine große Überlegenheit hätten; denn der Bevölkerung nach haben sie ja weder in Litauen noch in Ostgalizien die Majorität. Dem Grundbesitz kommt also in ihren Augen entscheidende Bedeutung zu. In Posen nun soll nach polnischer Behauptung mindestens die Hälfte des Grund und Bodens in der Hand der Polen sein. „Von dem gesamten Privatbesitz", sagt das polnische Sammelwerk „Polen" Seite 522, „gehört den Polen 1284000 da, den Deutschen 917000 tis, den Polen also 58,4U. Rechne man zum deutschen Besitzstand noch den Besitz des Staates und der Ansiedlungskommission, zum polnischen Besitzstand hingegen den Besitz der Kirche hinzu, so erhalten wir 1402 000 tia deutschen und 1 346 000 tm (49 U) polnischen Besitzes. Mit anderen Worten: Trotz der Anstrengungen des Staates haben die Polen die Hälfte des gesamten Bodens im Großherzogtum Posen behalten." Diese Behauptung trifft nicht zu, im Gegenteil, der deutsche Besitz ist in Posen und erst recht in Westpreußen erheblich umfangreicher als der polnische. Das läßt sich sowohl für den Besitz der gesamten deutschen Hand wie für den deutschen Privatbesitz allein nachweisen.
Deutscher Besitz ün ganzen.
Zunächst der Besitz der deutschen Hand im ganzen. In der Provinz Posen umfaßte 1914 der ländliche Grundbesitz überhaupt 2743763 tia; davon waren 1610818 ka (58,71 U) deutsch und 1132895 ka polnisch. In Westpreußen ist das Verhältnis des deutschen Besitzes zum polnischen noch viel günstiger; dort besaß die deutsche Hand von 2 420261 t>3 drei Viertel, nämlich 1837977 tm (75,94 U, die polnische