Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Probleme und Aufgaben
Entstehung
Seite
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Ja, vielleicht ließe sich ein weg finden, der, ohne die Autorität der Regierung anzutasten, den Interessen der Missionen noch besser entspräche. Der Staat kann, das ist in der Entwicklung unserer gesamten Anschauungen gegeben, religiös keine Partei nehmen. Er darf auch in den Kolonien keine Konfession zugunsten der andern fördern. Aber er kann anerkennen, was doch tatsächlich Rechtens ist, daß die Missionsschulen um ihres Wesens willen konfessionellen Charakter tragen und auf die religiös-sittliche Erziehung den größten Wert legen müssen. Könnte deshalb der Staat nicht, ohne seiner neutralen Stellung etwas zu vergeben und nur so lange, bis die Kolonie imstande ist, das Amt eines Schulinspektors im Hauptamt zu tragen, je einen ihm vertrauenswürdig erscheinenden älteren Missionar jeder Konfession nebenamtlich mit der Schulaufsicht beauftragen und vereidigen? Dann käme der Schulinspektor kraft seines Mandats mit der vollen Autorität des Staates und hätte doch als Missions­mann ein Verständnis für die Schulen seiner Mission und nun Recht und Pflicht, die Schulleitungen in ihrer Ganzheit zu würdigen. Sobald dann die Vereinbarungen über das Lehrziel ergänzt wären durch eine Vereinbarung über die Wertung der Lehrerfolge, wäre die Möglichkeit gegeben, daß eine Kommission, bestehend aus den beiden Schulinspektoren unter Vorsitz des Referenten für Schulsachen, die Schulbeihilfen der Regierung gerecht verteilte, nicht nur uach Maßgabe der Verbreitung des Deutschen, sondern nach der wirklichen Kulturleistung. And es wird ja auch wohl einmal die Zeit kommen, wo die Staatsunterstützung über die gegenwärtige Höhe von 10 o/o der Schulaufwendungen hinaus zu einer der würde des Deutschen Reiches und dem Wert der Schularbeit für die Kolonien entsprechen den Höhe steigt.

?. Disziplin und Methodik.

Hinter den Schulen der Heimat, gleichviel ob sie Staats- oder privatanstalten sind, steht das Staatsgesetz, das den Schulbesuch regelt und im Notfall erzwingt. Die Missionsschulen aber beruhen, ungeachtet des warmen Interesses, das der Staat an ihnen nimmt, auf völligster Freiheit und Freiwilligkeit. Ihnen fehlt zuerst jedes durchgreifende Machtmittel, die Schüler zur Pünktlichkeit bebn