v.
Das Wortverzeichnis.
i.
Allgemeines.
Wohl der wichtigste Vorschlag und der wesentlichste Vorzug des K. D. besteht, wie schon betont, in der Zurückführung des ungewöhnlich reichen deutschen Wortschatzes auf ein gewisses für das Verständnis erforderliches Mindestmaß und in dessen klarer autoritativer Festlegung. Diese sehr wesentliche Aufgabe soll das amtliche Wortverzeichnis erfüllen. Dieses soll also die Erlernbarkeit der deutschen Sprache seitens der Eingeborenen dadurch bis zur äußersten Möglichkeit erleichtern, daß es nur ganz bestimmte und tunlichst wenige Wörter zuläßt, dagegen alle nicht nötigen Wörter (also solche mit gleicher oder ähnlicher Bedeutung und solche, die sich anderweitig leicht ausdrücken lassen), ausschließt. Auf diese Weise ist es möglich, den riesenhaften deutschen Wortschatz, der an sich ein Zeichen hoher Kultur ist, aber den Eingeborenen zu allen anderen Schwierigkeiten noch weitere verursacht, auf das für afrikanische Sprachbedürfnisse erforderliche Maß zu verringern und mit 5—600 Wörtern, also einem sehr geringfügigen Bruchteil unseres Wortschatzes auszukommend) Wegen dieser Beschränkung, die im Interesse glatter Verständigung nicht mehr den Gebrauch beliebiger Ausdrücke gestattet, wird sich also auch der in den Kolonien lebende Deutsche mit dem Wortverzeichnis zu befassen haben; er wird sich für den Verkehr mit den Schwarzen die Auswahl der Wörter (sowie auch die wenigen grammatikalischen Regeln des K. D.) einprägen müssen, was wohl in wenigen Stunden möglich sein wird.
h Bergt, hierüber Schlußbemerkungen S. 59.