in Vorschlag gebrachten Verfahren übereinstimmt, teils weil die Fragen nicht so eiliger Natur sind und daher noch nicht so schnell zur Lösung drängen:
Ersteres trifft im großen ganzen aus die nach früheren Ausführungen gleichfalls gruppenweise zusammenzufassenden Soldatensiedler zu, bei denen kaum wesentliche Aenderungen gegenüber Sied- lungs-Organisation und -Verfahren, wie sie vorstehend näher dargelegt sind, erforderlich sein werden. Dies wird auch für die beiden anderen Siedlergruppen Geltung haben, soweit es gelingt, sie in genügend große und zueinander passende Gruppen zusammenzufassen.
Soweit dies nicht der Fall ist, wird im wesentlichen das genügend bekannte, in seinen Einzelheiten noch möglichst zu vereinfachende jetzige Verfahren der Siedlungsgesellschasten in Betracht kommen, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll.
Das Siedlungsverfahren in den Ostseeprovinzen.
Ein ganz anderes Vorgehen kommt vielleicht für die Siedlungstätigkeit im Baltenland in Frage. Augenscheinlich haben die baltischen Großgrundbesitzer in den Jahren von 1908/13 mit gutem Erfolge, und zwar nicht nur ohnedieHilfe, sondern sogar gegen den Willen ihrer Regierung besiedelt. In Kurland sind von ihnen in dieser kurzen Zeit etwa 13 000, in Livland etwa 7000 Köpfe aus der deutschen Bauernschaft Polens und Südrußlands herangezogen worden.
Sollten sie da nicht imstande sein, mit entsprechender Staatsbeihilfe und -Oberleitung die Besiedlung ihres schon früher erwähnten zur Siedlung bestimmten Landdrittels im wesentlichen allein durchzuführen?
Auch bei uns sind insbesondere vor der Gründung der Siedlungsgesellschaften viele Siedlungen durch die Besitzer unter Leitung der Generalkommissionen entstanden. Es ist allerdings unbestreitbar, daß man dabei auch sehr viele Fehlschlüge erzielt hat. Daran war aber mancher Grund schuld, der hier wegfällt, insbesondere:
1. der Kapitalmangel des meist sich nur zur Aufteilung seines Gutes entschließenden, finanziell schlecht gestellten Besitzers, der Mangel an Zwischenkredit und genügender Beleihung;
2. der Mangel an jeglicher Siedlungserfahrung bei ihm wie — besonders in den ersten Jahren — auch bei den Siedlungsbehörden;
3. die Schwierigkeiten bei der Aufteilung des ganzen Gutes und der Verwertung des Restgutes.