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Schnelle Besiedlung unserer neuen Ostmarken / von Ekkehard Ostmann [alias Stumpf]
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im Gegenteil! DerZug nach der Stadt" wird damit zurückgehalten und das ist für uns sehr wichtig. Unser Hauptaugenmerk ist zunächst aus die hemmungslose, vollste Entwicklung des platten Landes zu richten. Ist das erst voll bevölkert, dann wird auch die Städteentwicklung bald genug einsetzen; wahrscheinlich schon zu bald.

Im übrigen wird dafür Sorge zu tragen sein, daß in unserem Neu­lande der Kampf der Genossenschaften (hie Neuwied! hie Offenbach!) von vornherein vermieden wird. Auf die einzelnen Genofsenschaftsarten und -gebiete, die zu bearbeiten sind, hier einzugehen, dürfte sich noch er­übrigen.

IV. Die Gestaltung -er Siedlrmgsleitnng.

Zur Durchführung der Siedlung würden etwa folgende Organisationen, Behörden, Beamte und Vertre­tungen zu schaffen sein:

1. Siedlerausschüsse;

2. Siedlungsleiter und Einteilungslandmesser;

3. Siedlungsgesellschaften;

4. Siedlungs- und Landeskulturämter mit Bauabteilungen;

5. Abteilungen für Siedlung und Landeskultur bei den Regie­

rungen, Ober-Siedlungsämter;

6. Das Rückwanderer- und Aussiedlungsamt.

Der

Siedler ausschuß,

seine Zusammensetzung, Aufgabe und Bedeutung ist früher schon ein­gehend erörtert worden, so daß er hier nur der Vollständigkeit wegen noch­mals aufgeführt ist und um auf seine Wichtigkeit für das ganze Siedlungs­werk immer wieder hinzuweisen. Den Mitgliedern des Ausschusses wird für ihre Tätigkeit eine angemessene Unkosten-Vergütung zu gewähren sein, obwohl ihre Tätigkeit einen ehrenamtlichen Charakter trägt.

Die eigentliche örtliche Siedlungsleitung unter­steht dem

Siedlungsleiter,

der in erreichbarer Nähe stets 3 bis 6 Siedlungen unter seiner Leitung haben muß. Das ist natürlich nur möglich, wenn er nur eine allgemeine Oberleitung der Zwischenverwaltung hat, diese selbst aber ausschließlich vom Siedlerausschuß auf Kosten der Gesamtheit der Siedler geführt wird, wozu ihnen vielleicht eine nach bestimmten Grundsätzen festzusetzende Pausch- summe als Beihilfe zu gewähren sein wird.

Der Siedlungsleiter hat gemeinsam mit seiner Gesellschaft und dem Siedlungsamt für die Beschaffung und Unterbringung der Siedler, sowie