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zu unterstellen sein — müßte (etwa nach dem Beispiel des Staatssekretärs für Indien im englischen Kabinett) ein „Staatssekretär für das Ostland", ein „Minister des Ostlandes", ein „Ostmarkenminister" sein. Im Ostlandsministerium würde natürlich auch das Siedlungswesen des Neulandes seine Spitze finden.
Die Obersiedlungsämter werden an den Sitzen der Oberpräsidenten zu errichten sein, wobei Warschau natürlich nicht in Betracht kommt. Sie sollen in erster Linie der Entscheidung allgemein wichtiger Fragen ihres Bezirks dienen, für die Einhaltung gewisser allgemeiner
Grundsätze im ganzen Bezirk Sorge tragen und die provinzielle Oberaufsicht über das ganze Siedlungswerk führen. In die Durchführung der einzelnen Siedlungen sollen sie dagegen nicht oder doch nur möglichst wenig eingreifen. Selbstredend kommt eine Kollegialverfassung für sie nicht in Betracht.
Entweder selbständig neben diesem Amt oder aber, und zwar wohl besser, als Teil von ihm, ist ein
Rückwanderer- und Aussiedlungsamt
zu schaffen.
Es hat einerseits für die Durchführung der außerordentlich schwierigen und wichtigen Aufgabe der Hereinbringung der deutschrussischen Rückwanderer und ihrer Jnventarwerte, für die Verwertung ihrer Grundstücke und für den Schutz gegen russische Uebergriffe,
andererseits für die Freistellung von genügend Siedlungsland, sei es aus dem Großgrundbesitz oder aus durch Aussiedlung freizustellenden Bauerndörfern zu sorgen.
Einige Punkte, die bei der Rückgewinnung unserer deutsch-russischen Landsleute zu beachten sein dürften, sind schon auf S. 41 und 49 erörtert worden.
Der Umfang der von diesem Amt zu bewältigenden Arbeit ist gleichfalls ein gewaltiger und läßt sich, allein für die Rückwanderer, aus folgenden Zahlen ersehen.
Wenn 1 600 000 Rückwanderer in 3 Jahren zurückzusiedeln sind und auf jede Gemarkung 700 Köpfe gerechnet werden, so sind in jedem Jahre rd. 700 neue Gemarkungen freizustellen und etwa ebensoviel in Rußland zur Ansiedlung zu bewerten.
Wenn überall nur 1 deutscher Schätzer — neben einem landmesserisch vorgebildeten Rechner — mitwirkt, was genügen dürfte, und jede Gemarkung 2 Tage in Anspruch nimmt, so sind 1400 Arbeitstage erforderlich. Rechnet man nur 6 Arbeitsmonate und den Monat nur zu 18 Schätztagen, so ergibt sich für jeden Schätzer die Möglichkeit, an rund 110 Arbeitstagen