Das zur Finanzierung der Gesellschaften erforderliche und nach den vorhergehenden Ausführungen nicht zu hoch zu bemessende Privatkapital darf man wohl hoffen zusammen zu bekommen, insbesondere wenn man ihm eine den zu erwartenden Zinsfuß- und Neulandsverhältnissen angemessene Verzinsung (6 A ?) zugesteht. Es wird angenommen werden können, daß die Mitglieder der alten Gesellschaften — Kommunalverbände und Private — wenigstens teilweise der — zeitweiligen — Übertragung eines Teiles ihres Kapitals zustimmen werden. Sollte dies nicht oder nicht genügend der Fall sein, so wird sich, auch bei Neugründung von Gesellschaften, das notwendige Privatkapital beschaffen lassen, wenn die Kapitalisten bestimmter Landesteile gewissermaßen zur Patenschaft für die Besiedlung je eines Bezirkes aufgerufen werden, ähnlich wie die Städte und Kreise bei dem Wiederaufbau der oftpreußischen Städte die Patenschaft übernommen haben.
Wird z. B. eine neue Siedlungsgesellschaft für die Ostseeprovinzen begründet, so kämen als „P a t e n b e z i r k e" für sie etwa das alte Ordensland Westpreußen, sodann Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg und die Hansestädte in Betracht, die an der Gründung der baltischen Hansastädte ja einen so regen Anteil gehabt haben. Ein entsprechender Aufruf zur Beteiligung in den betreffenden „Patenbezirken" würde sicherlich vollen Erfolg haben. Für weitere Gesellschaftsgründungen würde man die übrigen Teile Altdeutschlands unter angemessener Verteilung heranziehen müssen. Auf diese Weise dürfte die Kapitalbeschaffung kaum auf Schwierigkeiten stoßen.
Wenn es auf diese Weise gelungen ist, woran nicht gezweifelt zu werden braucht, genügend leistungsfähige Gesellschaften zu schaffen, die zusammen mit den Siedlerausschüssen die eigentlichen Besiedlungsarbeiten in möglichst noch weitergehendem Umfange übertragen erhalten und durchzuführen haben, als dies jetzt bei uns der Fall ist, dann sind die Siedlungsleiter natürlich als deren Beamte anzustellen und nicht als Beamte der Siedlungsämter.
Die Siedlungsämter.
Die Siedlungsämter haben dann im wesentlichen dieselbe Aufgabe — hinsichtlich der eigentlichen besiedlungstechnischen Aufgaben gegen jetzt noch etwas beschränkt — z u erfüllen, wiejetztdieSpezialkommissionen. Ihr Bezirk wird sich, je nach Umfang der Siedlungstätigkeit, etwa auf 2—6 Kreise zu erstrecken haben.
Ihre wichtig st en Aufgaben sind hierbei — z. T. nur den Siedlerausschuß, den Siedlungsleiter, den Einteilungslandmesser und die Siedlungsgesellschaft ergänzend und beaufsichtigend —: