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man sofort herangehen müssen, sobald der volle Sieg genügend gesichert und der Umfang der Siedlungsarbeit annähernd zu erkennen ist. Die noch auszubildenden Siedlungsleiter werden baldigst auf Ansiedlungsgütern zu besonders tüchtigen und auch zur Unterweisung geeigneten Gutsverwaltern zu bringen sein.
Bei der Wahl der Güter werden diejenigen der Ansiedlungsgesell- schaften vielleicht den Vorzug verdienen, da dort die Verwalter Wohl mehr Aufgaben in die Hand bekommen als auf den Staatsgütern und vor allen Dingen auch schnellste Durchführung der Besudelungen gewöhnt sind.
Es steht nun zur Frage, ob diese Siedlungsleiter Beamte der Siedlungsgesellschaften oder der staatlichen Siedlungsämter sein sollen.
Die Siedlungsgesellschaften.
Wenn alle geeigneten Gutsverwalter nach dem Neulande abgegeben werden sollen, so werden dies die Gesellschaften nur tun, wenn auch sie im Neulande einen entsprechenden Wirkungskreis finden, da sie sonst kaum bereit sein werden, gerade ihre tüchtigsten Verwalter abzugeben. Diese Heranziehung der Gesellschaften wird unbedingt in allseitigem Interesse liegen. Wenn wir auch über eine Reihe gut eingearbeiteter und tüchtiger Spezialkommissare verfügen, so werden außerhalb der Gesellschaften kaum genügend sachverständige Kräfte zur Leitung der eigentlichen technischen Siedlungstätigkeit gefunden werden. Man wird daher auch die leitenden Beamten der Gesellschaften in den Dienst der großen Sache ziehen müssen. Wir werden zur Neulandbesiedlung alles dringend brauchen, was hier nur irgend entbehrt werden kann. Auch wird ihr Verhältnis zum Staat und ihre Vergütung Wohl in mancher Hinsicht anders zu regeln sein als jetzt.
Andererseits werden den Gesellschaften in ihren alten Siedlungsgebieten voraussichtlich die Käufer fehlen, solange das Land im Neulande zu sehr günstigen Bedingungen zu haben ist, so daß sich die Verminderung ihrer alten Tätigkeit schon von selbst ergibt. Es wird sich daher empfehlen, daß jede Gesellschaft in der alten Heimat in den nächsten 3—ü Jahren von ihrem Verwaltungsapparat nur soviel an ihrem Stammsitze zurückläßt, als zur Durchführung der laufenden Sachen und etwaiger unvermeidlicher neuer unbedingt nötig ist. Der Erwerb neuer Güter sollte dementsprechend, von Ostpreußen abgesehen, jetzt schon möglichst eingestellt werden.
Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaften im Neulande wäre von
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