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Schnelle Besiedlung unserer neuen Ostmarken / von Ekkehard Ostmann [alias Stumpf]
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welche einen viel weitergehenden Einfluß als bei uns besitzt, alles Tat­sachen, die die geschlossene Uebersiedlung der deutsch-russischen Dorfschafteu erheblich erleichtern werden. Der zur Mitwirkung bei der Durchführung der Siedlungsarbeiten einzusetzende Ansiedlerausschuß wird häufig, viel­leicht sogar überwiegend die Spitzen der alten Gemeindeverwaltung um­fassen, die hierzu bei ihrer genauen Kenntnis aller Schutzbefohlenen und bei ihrem Einfluß auf diese ganz besonders berufen sein dürfte.

Da wir es bei den Deutschrussen mit großen geschlossenen Gruppen zu tun haben, so wird sich gerade bei ihnen das Ziel der gruppenweisen Ansied- lung besonders leicht erreichen lassen. Man wird einer solchen deutsch­russischen Gemeinde, die wie eben dargelegt sehr Wohl in der Lage ist, ihre Ansiedlerausschüsse zu wählen, die ihr zustehenden Ländereien in Größe von einer oder mehr (benachbarten) Gemarkungen zur Unter­verteilung in dem nachstehend näher dargelegten Verfahren überweisen und uns auf diese Weise die technische Arbeit wesentlich erleichtern und es ermöglichen, sie auf längere Zeit zu verteilen.

Die einzelnen siedlungstechnischen Aufgaben.

Welche Aufgaben sind nun bei der Umsiedlung, sei es von den Siedlerausschüssen, von Siedlungs­gesellschaften oder von staatlichen Beamten und Be­hörden, zu lösen?

Wir wollen bei unseren Betrachtungen von dem Falle der Ueber­siedlung einer deutschen Bauernschaft aus Südrußland in ein auszu­siedelndes Weißrussisches Dorf ausgehen. Hierbei kommen folgende Hauptaufgaben in Betracht:

1. Bewertung des Land- und Gebäudebesitzes;

a) des deutschen Dorfes,

b) des russischen Dorfes;

2. Ueberführung der Ansiedler und ihres Inventars und Unter­bringung in ihren neuen Sitzen;

3. Zwischenwirtschaft;

4. Gebäudebau;

6. Einteilungsplan, Stellenbewertung und -Vergebung;

6. Kaufbedingungen, Beleihung und Berentung;

7. Schlußvermessung, Kartierung, Eintragung in Kataster und Grundbuch;

8. Ausstattung der Gemeinde;

9. Förderung des Genossenschaftswesens;

10. Siedlungsbehörden und -beamte.