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welche einen viel weitergehenden Einfluß als bei uns besitzt, alles Tatsachen, die die geschlossene Uebersiedlung der deutsch-russischen Dorfschafteu erheblich erleichtern werden. Der zur Mitwirkung bei der Durchführung der Siedlungsarbeiten einzusetzende Ansiedlerausschuß wird häufig, vielleicht sogar überwiegend die Spitzen der alten Gemeindeverwaltung umfassen, die hierzu bei ihrer genauen Kenntnis aller Schutzbefohlenen und bei ihrem Einfluß auf diese ganz besonders berufen sein dürfte.
Da wir es bei den Deutschrussen mit großen geschlossenen Gruppen zu tun haben, so wird sich gerade bei ihnen das Ziel der gruppenweisen Ansied- lung besonders leicht erreichen lassen. Man wird einer solchen deutschrussischen Gemeinde, die — wie eben dargelegt — sehr Wohl in der Lage ist, ihre Ansiedlerausschüsse zu wählen, die ihr zustehenden Ländereien in Größe von einer oder mehr (benachbarten) Gemarkungen zur Unterverteilung in dem nachstehend näher dargelegten Verfahren überweisen und uns auf diese Weise die technische Arbeit wesentlich erleichtern und es ermöglichen, sie auf längere Zeit zu verteilen.
Die einzelnen siedlungstechnischen Aufgaben.
Welche Aufgaben sind nun bei der Umsiedlung, sei es von den Siedlerausschüssen, von Siedlungsgesellschaften oder von staatlichen Beamten und Behörden, zu lösen?
Wir wollen bei unseren Betrachtungen von dem Falle der Uebersiedlung einer deutschen Bauernschaft aus Südrußland in ein auszusiedelndes Weißrussisches Dorf ausgehen. Hierbei kommen folgende Hauptaufgaben in Betracht:
1. Bewertung des Land- und Gebäudebesitzes;
a) des deutschen Dorfes,
b) des russischen Dorfes;
2. Ueberführung der Ansiedler und ihres Inventars und Unterbringung in ihren neuen Sitzen;
3. Zwischenwirtschaft;
4. Gebäudebau;
6. Einteilungsplan, Stellenbewertung und -Vergebung;
6. Kaufbedingungen, Beleihung und Berentung;
7. Schlußvermessung, Kartierung, Eintragung in Kataster und Grundbuch;
8. Ausstattung der Gemeinde;
9. Förderung des Genossenschaftswesens;
10. Siedlungsbehörden und -beamte.