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nehmenden Staate durch entsprechende Grundstücks- zuweisungbeglichen werden. Dadurch sind wir erstens davor gesichert, daß ein mehr oder minder großer Teil unserer Landsleute nach anderen Ländern abwandert, da er dann keinen Gegenwert für seinen Landanweisungsschein erhielte, und außerdem geht diesergewaltige Besihwechsel fast ohne allen Bargeldumsatz vor sich, beides sehr wichtige Vorteile.
Der sich bei der Schlußabrechnung der Scheine ergebende Mehr- oder Minderwert findet seinen Ausgleich bei der Berechnung der Kriegskosten. Bemerkt sei noch, daß Rußland in der Lage ist, fast unbegrenzte Mengen von „Landscheinen" sofort durch Landüberweisung zu begleichen, sowohl in den frei werdenden deutschen Dörfern, als auch auf den weiten Staatsund Kronländereien und in Sibirien, so daß in dieser Hinsicht der Aussiedlung uns unerwünschter Bewohner keinerlei Schranken gesetzt sind.
Nachdem also die Bewohner einer südrussischen deutschen Dorfschaft ihre Landscheine erhalten haben, siedeln sie „mit Sack und Pack" in ihren neuen Heimatsort über.
Auch dieser
Rückführung der Ansiedler
muß das Deutsche Reich unbedingt seinen Schutz gewähren, sonst würden ihr seitens Rußlands und seiner Beamten die größten Schwierigkeiten bereitet werden. (Vgl. die Ausführungen auf S. 41.) Uebrigens hat Friedrich der Große, unser leuchtendes Vorbild, gerade auch im Siedlungswesen, in Polen seinerzeit ebenso gehandelt, ja ist dabei Wohl noch weiter gegangen. Seine Husaren holten weilt heraus aus polnischen Hoheitsgebieten mitten im Frieden die deutschen Ansiedler, die er sonst Wohl nicht oder nur ausgeplündert bekommen hätte.
Nur wenn wichtige russische Städte und Gebiete über unser Neuland hinaus besetzt bleiben, bis die Ansiedler alle herausgezogen sind — was aber in verhältnismäßig kurzer Zeit geschehen muß — und die Russen wissen, daß wir uns an diesen Gebieten schadlos halten, wenn sie den Rückwanderern Schwierigkeiten machen, wird die große und schwierige Aufgabe gelingen.
Die Uebersiedlung müßte entweder frachtfrei oder doch zu sehr mäßigen, vorher festgelegten Sätzen erfolgen, und zwar gewissermaßen in „Eilgüterzügen" mit ununterbrochener Beförderung in festgesetzten und streng innezuhaltenden Fristen. Jedenfalls wird der sorgfältigen Regelung der ganzen Uebersiedlungsfrage bis in alle wichtigen Einzelheiten hinab bei dem Friedensschluß größter Wert beizumessen sein.
In ihren neuen Sitzen angelangt, werden die Siedler in den alten
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