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Die Austauschsiedlung.
Ohne Austauschsiedlung keine Rücksiedlung unserer Stammesgenossen! Das muß auf das schärf st e betont werden. O st Preußen kann höchstens einige wenige Zehntausende bäuerlicher Bevölkerung aufnehmen, mehr auf keinen Fall. Auch in den andern Provinzen können ohne Austauschsiedlung nur wenige Zehntausende Unterkunft finden.
Zu der Aussiedlungsfrage sei übrigens im allgemeinen folgendes bemerkt:
Daß es im Interesse der Rassenreinheit des deutschen Volkes geradezu als I d e a l aufs wärmste zu begrüßen wäre, das Siedlungsland ganz menschenleer zu erhalten und rein deutsch zu besiedeln, dürfte Wohl von keiner Seite bestritten werden. Leider sind aber die Ideale nur selten voll erreichbar, sie zeigen uns meistens nur das Ziel, dem wir nach besten Kräften zustreben müssen. So ist's auch hier.
Selbst wenn wir z. B. die ges amte Arbeiter bevölkerung entfernen könnten, so dürften wir das nicht, wenn wir nicht Industrie und große Güter vollkommen arbeitsunfähig machen wollten, da die Heranziehung von Arbeitern aus Deutschland völlig unmöglich ist. Nach Lage der Dinge kann die Aussiedlung leider nur das eine Ziel im Auge haben, den gesamten Grund und Boden, soweit er in slawischer Hand ist, möglichst lückenlos, jedenfalls von einer gewissen Selbständigkeitsgrenze (etwa 5 da) an in deutsche Hand zu bringen. Wo es sich um Nadielland — um Seelandanteile bei der Mir-Verfassung — handelt, wird allerdings zweifelsohne der gesamte Grund und Boden aus slawischer in deutsche Hand zu bringen sein. Mit dieser Landbeschaffung ist das Deutschtum im Neulande gesichert, da in den Städten nicht das slawische, sondern das jüdische Element vorherrscht. In den Städten dürfte es genügen, alle größeren gewerblichen Unternehmungen und größeren Haus- und Grundbesitz aus slawischen Händen in deutsche überzuführen.
Mit diesen Beschränkungen verringert sich die Aussiedlungsarbeit ganz bedeutend und ist dann auch sehr wohl durchführbar.
Die nichtvöllige Ausräumung eines Dorfes hat allerdings u. a. den großen Nachteil, daß die Kirchen- und Schulverhältnisse dadurch zwiespältig werden. Da die Gründung einer besonderen Schule für den verbleibenden Bevölkerungsrest Wohl nicht in Betracht kommen kann und auch angenommen werden muß, daß seine Eindeutschung von vornherein unverrückbar ins Auge gefaßt wird, dürfte der Nachteil im wesentlichen in einer Herabsetzung der Schulleistungen für die nächsten Jahre bestehen.
Es gibt nur die folgende Wahl: