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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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VII. 4 >>)

2U5

4. b) Muster der Verleihungs-Urkunde.

Deutsches Schutzgebiet in Südwest-Afrika.

Öffentliches Grubengebiet: Register-Nummer:

Verleihungs - Urkunde.

Dem aus

ist auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1888 in Folge seines Verleihungs­gesuchs vom die ausschliessliche Befugniss verliehen worden auf den

nachstehend bezeichneten Feldern, unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften

aufzusuchen und zu gewinnen, sowie alle hierzu erforderlichen Vorrichtungen unter und über Tage zu treffen.

Die für jedes Feld von dem Tage der Verleihung an, nach § 34 der Verordnung jm Voraus zu entrichtende Abgabe wird hiermit auf 60 Mark für den Monat festgesetzt. Wird die Abgabe nicht bei der Fälligkeit gezahlt, so ist die Verleihung erloschen. Otyimbingue, den te f 18

Bergaint

der

Deutschen Colonial-Gesellsehaft für Südwest-Afrika.

Bezeichnung der verliehenen Felder.

Register-Nummer.

Lage des Feldes.